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Schulung: Asylrecht und Arbeitsmarkt

BLEIB-Beraterin Jana Borusko vom Hessischen Flüchtlingsrat (hfr) erklärt Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe die komplexen Zusammenhänge von Asylrecht und Arbeitsmarkt. Foto: Arbeit und Bildung e.V.
BLEIB-Beraterin Jana Borusko vom Hessischen Flüchtlingsrat (hfr) erklärt Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe die komplexen Zusammenhänge von Asylrecht und Arbeitsmarkt. Foto: Arbeit und Bildung e.V.

Treysa. Im Rahmen des Beratungsnetzwerks für Geflüchtete »BLEIB in Hessen II« veranstaltete Arbeit und Bildung e.V. in Treysa eine Schulung für ehrenamtlich Tätige und Flüchtlingshelfer aus dem Schwalm-Eder-Kreis.

Schulung zum Asylrecht

Um Geflüchteten in dem unübersichtlichen Dschungel von Recht und Bürokratie zu helfen, geraten Flüchtlingshelfer ebenso wie alle, die in der Beratung mit Menschen mit Fluchthintergrund arbeiten häufig an ihre Grenzen. Als Mitglied des hessenweiten Beratungsnetzwerks »BLEIB in Hessen II« hat Arbeit und Bildung e.V. seine Türen in der Schwalm geöffnet und mit dem Hessischen Flüchtlingsrat (hfr) aus Frankfurt eine Schulung zum Thema Asylrecht organisiert.

Kompliziertes Asylrecht. Foto: Arbeit und Bildung e.V.
Kompliziertes Asylrecht. Foto: Arbeit und Bildung e.V.

„Uns liegt die Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort sehr am Herzen und wir freuen uns, allen Interessierten wichtige Informationen zukommen zu lassen und dabei auch einen Schritt in regionale Kooperation in der Arbeit mit geflüchteten Menschen zu machen“, so die Außenstellenleiterin von Arbeit und Bildung e.V. Kordula Weber.

In der Schulung wurden die Zusammenhänge von Asylrecht, Arbeitsmarktzugang und die Folgen für die Geflüchteten beleuchtet. Die Referentin und BLEIB-Beraterin Jana Borusko vom hfr erklärte das schwierige Thema in zahlreichen Beispielen Schließlich ging es um Fragen, die zumeist existentiell für die Menschen sind, für die sich die Helfer einsetzen.

Abschiebestopp durch Ausbildungsduldung

Die Rechte und Pflichten von Geflüchteten machte die Referentin deutlich, unter anderem anhand der unterschiedlichen Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Sie erklärte auch – das war für viele noch wichtiger – wie es mit der Arbeitserlaubnis im Falle einer Ablehnung steht; insbesondere, wenn die Betroffenen bereits gut integriert sind und vielleicht schon eine Arbeit oder Ausbildung gefunden haben. Eine Ablehnung des Asylantrages bedeute laut Borusko nämlich kein generelles Arbeitsverbot, sei denn, die Menschen kommen aus einem Land, das als ein sicheres Herkunftsland klassifiziert ist. Bei einer Duldung kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, z. B. wenn die Betroffenen eine Ausbildung aufgenommen haben. Darauf kann die Ausbildungsduldung beantragt werden. Selbst bei Abbruch dieser Ausbildung bleiben sechs Monate Zeit, um eine neue Ausbildung zu suchen. In dieser Zeit darf nicht abgeschoben werden.

Juristische Korrekturen der BAMF-Entscheidungen

„Immer mehr Geflüchtete suchen sich rechtlichen Beistand bei Anwälten, die derzeit mit den Verfahren kaum hinterherkommen. Sei es, um Arbeitserlaubnisse zu erstreiten, oder um doch noch einen Schutzstatus zu erhalten. Ein Drittel der BAMF-Entscheidungen werden von Anwälten nach oben korrigiert“, sagt die BLEIB-Beraterin vom hfr.

BLEIB-Beraterin Jana Borusko vom hfr. Foto: Arbeit und Bildung e.V.
BLEIB-Beraterin Jana Borusko vom hfr. Foto: Arbeit und Bildung e.V.

„Die Veranstaltung hat gezeigt, wie komplex dieses Thema ist“ sagte Sonja Müller von der Projektstelle Asyl, Hephata Gemeinschaft, die die Referentin lobte. Karin Biermann vom Helferkreis Willkommenskultur Bad Zwesten sieht die Notwendigkeit, Geflüchtete bei diesen schwierigen Abläufen zu begleiten: „In den letzten vier Jahren ist viel passiert, die Geflüchteten sind in unserem Leben angekommen. Mit unserer Unterstützung wollen wir Brücken bauen in die Gesellschaft. Es ist gut, bei BLEIB in Hessen II und beim hfr Gleichgesinnte zu finden.“ Und für Sabine Weber von Spangensteine e.V. ist es „sehr hilfreich, einen Ansprechpartner zu haben“.

Beratung unabhängig von der Bleibeperspektive

Schulungen zu Asylrecht und Arbeitsmarkt werden von BLEIB in Hessen II auch für Arbeitsagenturen, Jobcenter und Unternehmen durchgeführt. Das Netzwerk berät Geflüchtete unabhängig von ihrer Bleibeperspektive in sieben hessischen Landkreisen.

BLEIB-Beratende in der Schwalm sind Sabine Feisel und Holger Rothenmayer von Arbeit und Bildung e.V. am Marktplatz 18 in Treysa. BLEIB in Hessen II wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund gefördert durch den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Träger ist der Mittelhessische Bildungsverband e.V. Das Netzwerk feierte Ende letzten Jahres 10-jähriges Jubiläum. Mehr Infos unter www.bleibin.de.

Kontakt

BLEIB-Beratung in der Schwalm: Arbeit und Bildung e.V., Marktplatz 18, 34613 Schwalmstadt/Treysa, Tel. 06691 / 927298, Sabine Feisel , E-Mail: feisel@arbeit-und-Bildung.de und Holger Rothenmayer, E-Mail: rothenmayer@arbeit-und-bildung.de.

BLEIB-Schulungen: Hessischer Flüchtlingsrat e.V., Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt, Jana Borusko, Tel. 069 / 97698709, E-Mail: jb@fr-hessen.de.

(red)