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Bundesteilhabegesetz – Landkreise fordern Geld

Um das Bundesteilhabegesetzt für Menschen mit Behinderung durchzusetzen, ist ein hoher finanzieller Mehraufwand erforderlich. Die Landkreise fordert jetzt eine wirksame Landeshilfe ein. Foto: Dominik Lange | unsplash
Um das Bundesteilhabegesetzt für Menschen mit Behinderung durchzusetzen, ist ein hoher finanzieller Mehraufwand erforderlich. Die Landkreise fordert jetzt eine wirksame Landeshilfe ein. Foto: Dominik Lange | unsplash

Schwalm-Eder. Finanzielle Hilfe des Landes zur Realisierung des Bundesteilhabegesetzes fordern die 21 hessischen Landkreise. In seiner jüngsten Sitzung formulierte das Präsidium des Hessischen Landkreistages einen entsprechenden Aufruf.

Mehrbelastungen in Millionenhöhe

Zum Ausgleich der bei den Kommunen und beim Landeswohlfahrtsverband Hessen entstehenden Mehrbelastungen in Millionenhöhe finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jedoch keinerlei Aussagen. Diese Mehrkosten zur Umsetzung der neuen Zuständigkeitsregelungen und der neuen Verfahren der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung werden alleine für Hessen auf einen hohen mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt.

Woide: Land muss Verantwortung tragen

„Während andere Bundesländer sich bereits zum Ausgleich der Mehraufwendungen bereit erklärt haben, trifft die neue Landesregierung dazu keine Aussagen“, sagt Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), Präsident des Hessischen Landkreistages. „Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie den Landeswohlfahrtsverband entsprechend finanziell ausstatten, damit diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden können.“

Woide weiter: „Wir fordern daher den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Herrn Sozialminister Kai Klose und Herrn Finanzminister Dr. Thomas Schäfer auf, schnellstmöglich in Gespräche über den Ausgleich der Mehrbelastungen sowohl für die Jahre 2018/19 als auch ab 2020 einzutreten.“

Gesetzgeber fordert Regelungen

Hintergrund ist die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes Ende 2016 und das dort geregelte schrittweise Inkrafttreten, das bereits in 2018 und 2019 für Mehraufwendungen gesorgt hat. Besonders weitgreifend sind die Neuregelungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab Januar 2020. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers müssen die Länder die für die Durchführung der Eingliederungshilfe zuständigen Träger bestimmen und die entsprechenden Zuständigkeiten regeln.

Dem ist der Hessische Landtag im vergangenen Jahr mit der Normierung des sogenannten Lebensabschnittsmodells nachgekommen. Hiernach sind ab 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger zuständig für die neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bis Abschluss der Schulausbildung. Für die Maßnahmen nach Beendigung der Schulausbildung ist hingegen der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig.

Neue Zuständigkeiten seit vorigem Herbst

Neu ist zudem, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab 2020 auch für die unterhaltssichernden Leistungen aller Menschen mit Behinderung zuständig sein werden. Das entsprechende Landesgesetz wurde am 13. September 2018 vom Hessischen Landtag beschlossen und damit auch die Notwendigkeit der auskömmlichen Finanzierung durch das Land Hessen festgeschrieben.

(red)