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Aufruf für die Sportlerehrung

Auf der Suche nach den Besten macht der Schwalm-Eder-Kreis auf die Antragsfrist für die Sportlerehrung aufmerksam. Foto: pixabay
Auf der Suche nach den Besten macht der Schwalm-Eder-Kreis auf die Antragsfrist für die Sportlerehrung aufmerksam. Foto: pixabay

Schwalm-Eder. Auch im Jahr 2019 wird der Schwalm-Eder-Kreis aktive Sportler und Ehrenamtliche für herausragende Leistungen auszeichnen. Wie Landrat Winfried Becker gegenüber der Presse mitteilt, können die Sportvereine und Sportkreise bis zum 31. März 2019 Anträge für eine Auszeichnung mit der Sportehrenurkunde des Kreises einreichen.

Meistertitel sind gefragt

Aktive Sportlerinnen und Sportler (Einzelpersonen und Mannschaften) erfüllen die Eh-rungsvoraussetzungen, wenn sie im Jahr 2018 in einer olympischen Disziplin den Hes-senmeistertitel errungen haben oder die Meisterschaft in einem Länder übergreifenden Wettbewerb (z. B. südwestdeutsche Meisterschaften) gewannen, oder einen der Plätze 1 bis 3 bei deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften belegten.

Erneute Ehrung ist möglich

Wer bereits für eine dieser Leistungen durch den Kreis geehrt wurde, kann nur dann erneut ausgezeichnet werden, wenn im Jahr 2018 ein höherer Rang erreicht wurde. Ehrenamtlich in den Sportvereinen Tätige erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen des Kreises, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Vorstandsmitglied in einem Sportverein, einem der Sportverbände oder dem Landessportbund oder als Übungsleiter tätig sind.

Formulare und Kontakte

Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Homberg unter der Tel.-Nr. 05681/775–591 oder unter der E-Mail-Adresse sportpflege@schwalm-eder-kreis.de angefordert werden. Den Anträgen ist ein Beleg für die Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen (Urkunde o. ä.) beizufügen. Im Übrigen steht der Sportbeauftragte des Kreises, Jörg-Thomas Görl, für weitere Auskünfte und Beratung unter derselben Rufnummer zur Verfügung.

(red)