Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Schäfer: Kriminelle Abzocker überwachen

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer sähe die Steuerfahnder gern mit ähnlichen Mitteln ausgestattet, wie die Leute vom Zoll. Foto: HMdF
Finanzminister Dr. Thomas Schäfer sähe die Steuerfahnder gern mit ähnlichen Mitteln ausgestattet, wie die Leute vom Zoll. Foto: HMdF

Wiesbaden. „Kriminelle, die den Staat abzocken, muss der Staat überwachen dürfen. Unseren Fahnderinnen und Fahndern sollten wir daher für Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung auch besondere Mittel an die Hand geben“, fordert Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Seine Wahl fällt auf die Überwachung der Telekommunikation. Dafür müsste jedoch die Strafprozessordnung erweitert werden.

Gesetzentwurf erweitern, Finanzkontrolle stärken

Hessen wird sich im Bundesratsfinanzausschuss dafür einsetzen, den kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch entsprechend zu ergänzen. Der Bund möchte die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.

Einsatzmöglichkeiten wie bei der Zollfahndung

„Ich halte das für einen richtigen Schritt. Was für den Zoll gilt, muss aber auch der Steuerfahndung möglich sein: Bei besonders schweren Vergehen gegen die Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss der Staat noch wirkungsvoller einschreiten können“, sagt Schäfer.

Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerverwaltung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen.

Noch ist staatliche Überwachung eingeschränkt

Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Künftig sollte dies auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.

„Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Immerhin geht es hierbei um Milliarden-Beträge, die den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vorenthalten werden“, argumentiert der Finanzminister. „Das ist 2019 leider nicht anders als bereits 2017. Ich hoffe, dass dieses Mal nicht nur die Länder es so sehen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag unsere Ermittlerinnen und Ermittler mit mehr Kompetenzen ausstatten.“

(red)



Tags: , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB