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»Demokratie Leben!« – Geld fließt auch 2019

Alle über „Demokratie leben!“ geförderten Projekte haben sich bei der Demokratiekonferenz des Schwalm-Eder-Kreises im November an der Reichspräsident Friedrich Ebert Schule in Homberg vorgestellt. Foto: nh
Alle über „Demokratie leben!“ geförderten Projekte haben sich bei der Demokratiekonferenz des Schwalm-Eder-Kreises im November an der RFES in Homberg vorgestellt. Foto: nh

Schwalm-Eder. Die Koordinierungs- & Fachstelle »Demokratie Leben!« weist darauf hin, dass dem Landkreis auch im Jahr 2019 Fördergelder in Höhe von 110.000 EUR aus dem Bundesprogramm zur Verfügung stehen werden.

Geförderte Partnerschaft für Demokratie

Das Bundesprogramm »Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit« will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern.

Der Schwalm-Eder-Kreis wird als sogenannte »Partnerschaft für Demokratie« seit 2015 gefördert. Mit einem Aktionsfonds können Projekte, Ausstellungen, Theateraufführungen, Workshops, Seminare und vieles mehr ausgerichtet werden, die sich an den Leitzielen des Bundesprogramms orientieren.

Erfolgreicher Respekt- & Toleranzpass

Um zusätzlich die Beteiligung und Partizipation von Jugendlichen zu fördern, besteht im Programm ein eigener Jugendfonds. Im Schwalm-Eder-Kreis ist das Jugendforum „gud so“ mit vielfältigen Aktionen im Landkreis aktiv und fördert mit dem selbstverwalteten Geld Initiativen und Projekte von und für Jugendliche.

Im vergangenen Jahr wurden 19 Projekte mit dem Aktionsfonds und sieben Projekte mit dem Jugendfonds gefördert. Darunter so vielfältige Projekte wie Veranstaltungen zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus, Ehrenamtsqualifizierung für Geflüchtete oder ein Anti-Mobbing-Parcours an der Melsunger Gesamtschule. Und natürlich das Erfolgsprojekt »Respekt- und Toleranzpass«, das kreisweit in 25 Schulklassen der Jahrgangsstufe 5. angboten wurde.

Fördergelder rechtzeitig beantragen

Über die Vergabe der Fördergelder an Empfänger im Landkreis entscheidet ein »Begleitausschuss«. Dieser tagt am 10.04., 29.05. und 18.09.2019. Förderanträge müssen jeweils 14 Tage vorher bei der Koordinierungs- und Fachstelle im Jugendbildungswerk eingereicht werden. Antragsteller dürfen keine öffentlichen Träger, sondern nur Vereine (bei Schulen z.B. Fördervereine), Verbände und Initiativen sein.

„Ich bin froh, dass wir als Schwalm-Eder-Kreis in diesem Bundesprogramm weiter gefördert werden. Es ist wichtig immer wieder aktiv für unsere Demokratie einzutreten, manchmal sogar um sie zu ringen“, kommentierte Landrat Winfried Becker die neuerliche Förderzugsage. „Ich hoffe nun auf viele kreative Förderanträge, sodass wir das zur Verfügung gestellte Fördergeld in zahlreiche Projekte im Landkreis weiterleiten können.“

Auskünfte zu Förderfähigkeit und Antragstellung

Für alle Fragen rund um Antragstellung und Förderfähigkeit steht das Jugendbildungswerk zur Verfügung. Ansprechpartner ist Tom Werner, Tel. 05681 / 775 590, E-Mail: thomas.werner@schwalm-eder-kreis.de.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.gewalt-geht-nicht.de. Dort sind u.a. alle Antragsformulare eingestellt.

(red)



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