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Zukunft der Rente – Rente der Zukunft

Manfred Grede, Claudia Ulrich, CDA-Kreisvorsitzender Dr. Rolf Hennighausen, Ehrengast Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB, CDU-Kreisvorsitzender Mark Weinmeister sowie Steven Wagner (v.li.). Foto: nh
Manfred Grede, Claudia Ulrich, CDA-Kreisvorsitzender Dr. Rolf Hennighausen, Ehrengast Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB, CDU-Kreisvorsitzender Mark Weinmeister sowie Steven Wagner (v.li.). Foto: nh

Homberg. Einen spannenden Diskussionsabend erlebten Ende März die Gäste der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Kreisvorsitzender Dr. Rolf Hennighausen und Claudia Ulrich (AK Soziales der CDU) diskutierten mit Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB.

Adenauers Postulat

In seinem Eingangsreferat stellte Prof. Zimmer die Historie der staatlichen Rente in Deutschland dar, die eine enorme Veränderung seit den Anfängen unter Bismarck genommen hat. Entscheidend für die Gestaltung der heutigen Rente sei das Postulat Adenauers gewesen, die Rente als umlagefinanzierte Lohnersatzleistung aufzubauen.

Seitdem wollte der deutsche Sozialstaat die Rente Lebensstandard-sichernd gestalten. Dazu gehörte auch, dass das System dynamisiert ist, sich also an der allgemeinen Lohnentwicklung sowie der Veränderung der Lebenshaltungskosten weiterentwickelt. So ist laut Zimmer in den vergangenen Jahren zu beobachten gewesen, dass das tatsächliche Lohnniveau leicht gestiegen ist. Dennoch steht der Sozialstaat gerade in der Frage der Renten-Zukunft vor großen Herausforderungen – aufgrund demografischer Entwicklung wird es gegenüber der Zahl der Leistungsempfänger immer weniger Beitragszahler geben.

Stellschrauben für moderne Anpassung

Hält man an Adenauers Rentensystem von 1957 fest, gibt es nur noch wenige Stellschrauben für eine Anpassung der Rente an heutige Erfordernisse. Genannt seien die Höhe des Beitragssatzes, die Zahl der Einzahler in die gesetzliche Versicherung, die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, das Renteneintrittsalter und – nicht zuletzt – die Höhe des Bundeszuschusses. Keine dieser Stellschrauben ist in der jüngeren Vergangenheit nicht Teil einer öffentlichen Diskussion oder politischer Entscheidungen gewesen.

So habe man in der jetzigen Wahlperiode bereits die Mütterrente weiter erhöht, die Bemessungsgröße bei der Erwerbsminderungsrente angepasst und noch eine »doppelte Haltelinie« gezogen: Bis 2025 ist das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent festgelegt, während der Beitragssatz 20 Prozent nicht übersteigen soll.

Professorales Lamento wegen schwacher Selbstversicherung

Alle diese Entscheidungen seien gut und richtig, es sei aber nicht zu verhehlen, dass die Arbeit der Rentenkommission der deutschen Bundesregierung noch weitere Entscheidungen treffen wird, so Zimmer. Indes sei der Deutsche Bundestag allerdings auch jetzt noch mit weiteren Entscheidungen betraut. Denn noch in dieser Legislaturperiode sollen so genannte Solo-Selbstständige verpflichtet werden, sich in der gesetzlichen Rente abzusichern. Zu oft sei es in der Vergangenheit so gewesen, dass diese Personengruppe am Ende des Erwerbslebens auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sei, weil eine entsprechende Vorsorge selbstverantwortlich nicht geleistet wurde.

Zimmer: Nur wer gearbeitet hat, soll im Alter richtig versorgt sein

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Grundrente betonte Zimmer sein Bekenntnis zum Abstandsgebot: „Leistung muss sich lohnen. Wer gearbeitet hat, muss mehr bekommen als derjenige der nicht gearbeitet hat. Nur wenn man die Grundlagen des Äquivalenz- und Solidarprinzips in der Rente beachte, kann der Sozialstaat seine Legitimität bewahren.“

Gerade deswegen sei eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente zwingend geboten. Der Sozialstaat müsse genau hinschauen, ob jemand auf persönlich auf die Zahlung der Grundrente angewiesen sei. Als Beispiel nannte er dabei den Ehemann einer Zahnärztin, der niemals in Vollzeit gearbeitet hat, jedoch durchgängig beschäftigt war, im Alter jedoch über weitere nicht unerhebliche Einkünfte beispielsweise aus Vermietung verfüge. Eine solche Bedürftigkeitsprüfung müsse auch gar keine überbordende Bürokratie erzeugen, wie Zimmer darstellte. Denn diese könne auch rein anhand der Hinzuziehung des Einkommenssteuerbescheides erfolgen, da dort alle weiteren Einkommen erfasst seien. Eine Vermögensüberprüfung, wie sie beispielsweise im Falle vom Arbeitslosengeld II vorgenommen werde, wolle in der CDU niemand.

Sozial-Experte meint, realistisches Bild zu zeichnen

In der anschließenden Diskussion ging es noch um die Doppeltverbeitragung von Betriebsrenten, die sowohl von CDU/CSU als auch von SPD abschafft werden soll – derzeit noch ohne Gegenfinanzierung. Auch die Frage der Vergleichbarkeit der Leistungen der deutschen Rente mit ausländischen Rentensystemen rückte der Sozialexperte in ein realistisches Bild. Denn alleine an der Höhe des Rentenniveaus könne man bei weitem nicht ablesen, ob es sich um eine existenz- bzw. lebensstandards-sichernde Leistung handele.

Letztendlich bekannte sich Zimmer zum Dreiklang des deutschen Rentensystems aus der entscheidenden Säule gesetzliche Rente und den Ergänzungen durch betriebliche und private Altersvorsorge. Dazu bemüht er das Bild einer Tasse Cappuccino: „Die gesetzliche Rente ist der Kaffee, während die betriebliche Altersvorsorge die Sahne und die private das Schokopulver oben drauf.“

Im Ergebnis waren sich alle einig, dass gerade die Rentenpolitik ein enorm hohes Maß an Verunsicherungspotenzial aufweise und deswegen jegliche Diskussion unter äußerster Sorgsamkeit zu führen sei.

(red)

Anm. d. Red. zur weiteren Diskussion: In vorstehender rein ökonomischer Sichtweise Prof. Zimmers tauchen wertvollste soziale Arbeitsleistungen, wie etwa Kindererziehungszeiten oder langjährige private Hausarbeit, überhaupt nicht auf. Der Staat honoriert solche Arbeit ebenso wenig wie Prof. Zimmer. Warum muss das so sein? – Kommentare willkommen!



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