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24% mehr Lkw – Landrat zieht Reißleine

Bürgermeister Claus Steinmetz (li.) und Landrat Winfried Becker am Ortseingang Wabern-Hebel. Foto: nh
Bürgermeister Claus Steinmetz (li.) und Landrat Winfried Becker am Ortseingang Wabern-Hebel. Foto: nh

Unshausen/Hebel. Anordnung von Landrat Becker: Ab sofort gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Unshausen und Hebel!

Verkehrlich höchstbelastete Straße im Kreis

Die Bundesstraße 254 ist in den Ortsdurchfahrten der Waberner Ortsteile Unshausen und Hebel die verkehrsmengenmäßig am höchsten belastete Bundesstraße im Schwalm-Eder-Kreis. Seit dem Jahr 2013 gilt daher eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Lastkraftwagen.

„Da sich gegenüber der letzten Verkehrsmengenzählung aus dem Jahr 2010 die Nutzung der Bundesstraße 254 durch den Pkw-Verkehr um 4,28 Prozent und durch den Schwerlastverkehr sogar um 24 Prozent erhöht hat, habe ich ein erneutes Lärmgutachten in Auftrag gegeben“, so Landrat Winfried Becker.

Dieses von Hessen Mobil erstellte Lärmschutz-Gutachten ergab, dass die Richtwerte nicht nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, sondern auch tagsüber deutlich überschritten werden und eine Ge-schwindigkeitsbeschränkung den Lärmpegel tatsächlich senken würde. Landrat Winfried Becker erklärte: „Im Fall von Unshausen und Hebel wiegt die erhebliche Belastung durch Lärmemission für die Wohnbevölkerung schwerer als die vergleichsweise geringe Einschränkung der Kraftfahrer, deren Geschwindigkeit für eine nur kurze Wegstrecke in den Ortsdurchfahrten eingeschränkt wird“.

Ausschilderung mit »Lärmschutz«

Becker hat daher, nach Zustimmung des Regierungspräsidiums Kassel, eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger sowie für Zugmaschinen, angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Die Geschwindig-keitsbeschränkung wird mit dem Zusatzzeichen »Lärmschutz« ergänzt, damit der Grund der Ge-schwindigkeitsbeschränkung ersichtlich ist. Dies soll die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer für die Geschwindigkeitsbeschränkung erhöhen.

Jahrelange Bemühungen der Ortsbeiräte

„Die Menschen in Hebel und Unshausen haben bei diesem Verkehrsaufkommen einen berech-tigten Anspruch auf wirksame Geschwindigkeits- und Lärmreduzierung. Die Gemeinde Wabern hatte schriftlich im Oktober 2017 für Unshausen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge auf 30 km/h beantragt. Ich bin froh, dass wir nun zumindest diese Beschränkung für den LKW-Verkehr, der einen erheblichen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen einnimmt, für beide Orte im Zusammenwirken mit Kreis und Regierungspräsidium erreichen konnten“, so Bürgermeister Claus Steinmetz.

Hessen Mobil wurde mit der Aufstellung der Verkehrszeichen beauftragt und wird diesen Auftrag in Kürze umsetzen. Damit wird den jahrelangen Bemühungen der Gemeinde Wabern und der Ortsbeiräte von Hebel und Unshausen Rechnung getragen. Der Schwalm-Eder-Kreis hofft, mit dieser Anordnung eine deutliche Verbesserung für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bundesstraße 254 zu erreichen.

(red)