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Weiter keine Tiertransporte in Drittländer

In vielen Fällen ließen sich anstatt eingepferchter Tiere auch Waren transportieren.  Symbolfoto: Natalie Gi | Pixabay
In vielen Fällen ließen sich anstatt eingepferchter Tiere auch Waren transportieren. Symbolfoto: Natalie Gi | Pixabay

Wiesbaden. Hessen stoppt weiterhin lange Transporte von Nutztieren in 17 Nicht-EU-Staaten. Nach wie vor notwendig seien bundeseinheitliche Regelungen für Tierschutz sowie Rechtssicherheit für Veterinärinnen und Veterinäre.

Keine Plattform, keine Daten

„Wir haben seit unserem Erlass vom 12. März 2019 zahlreiche Gespräche geführt, um bundeseinheitliche und tierschutzgerechte Vorgaben für den Transport von Nutztieren in Drittstaaten zu erreichen. Aus unserer Sicht liegen nach wie vor keine grundsätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für solche Exporte vor. Bund und Länder haben auf der Agrarministerkonferenz erste Schritte erreicht. Die Einrichtung einer bundesweiten Plattform zum Austausch tierschutzrelevanter Daten bei langen Transporten in Drittstaaten durch den Bund wurde beschlossen – bislang existiert allerdings weder die Plattform noch liegen die erforderlichen Daten vor“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Es ist nicht geklärt, wo und welche Versorgungsstellen sich auf langen Transportrouten befinden.

Sicherer Kriterienkatalog

„Solange uns keine Unterlagen vorliegen mit denen geprüft werden kann, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen bei Tiertransporten eingehalten werden, sind wir gezwungen selbst zu handeln“, bekräftigte Ministerin Hinz. „Mit dem Anschlusserlass haben wir einen sicheren Kriterienkatalog zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit von langen Tiertransporten festgelegt. Die Kriterien richten sich nach bereits bestehenden Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Tierschutz. Demnach müssen die Mitgliedstaaten unter anderem in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr den Erfordernissen des Tierwohls in vollem Umfang Rechnung tragen.“

Transporte im Einzelfall

Der Erlass betrifft Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. Er wird angepasst, sobald weitere, belastbare Informationen zu den Routen vorliegen. Sofern die gesetzlichen Bedingungen an den Tierschutz belegbar eingehalten werden, schließt der Erlass Transporte im Einzelfall nicht aus.

Bußgeldlücken schließen – Waren statt Tiere transportieren

„Letzte Woche hat die Agrarministerkonferenz beschlossen, die Grenzabfertigung durch Einrichtung entsprechender Abfertigungsspuren zu beschleunigen und Bußgeldlücken zu schließen, wenn es zu rechtlichen Verstößen bei den Transportzeiten und der Transportfähigkeit kommt. Unser Ziel muss sein, den Transport von lebenden Tieren über mehrere Tausend Kilometer auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn Drittstaaten ein Interesse an einer Zucht haben, können wir genauso gut Sperma exportieren. Das ist technisch problemlos möglich. Fleisch- und Milchbedarf kann ebenfalls durch den Export entsprechender Waren gedeckt werden. Dafür müssen keine lebenden Tiere transportiert werden“, so Hinz.

(red)