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Ehrensache: Faire Urteile mitgefällt

Jürgen Altenhof und Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Foto: nh
Jürgen Altenhof und Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Foto: nh

Wiesbaden. Ehrung für Jürgen Altenhof aus Schwalmstadt: Seit einem Vierteljahrhundert steht er im Dienst eines ehrenamtlichen Richters am Arbeitsgericht Kassel.

Kein abstraktes Justiz-Gebilde

In ihrer Ansprache zur Würdigung von Altenhofs Engagement erinnerte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann an Ende des 2. Weltkrieges: „Unsere Aufgabe ist es, den Rechtsstaat täglich zu verteidigen. Fast 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Hessen sind als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter bzw. als Schöffin oder Schöffe in der hessischen Justiz tätig. Dies zeigt, dass die hessische Justiz kein abstraktes Gebilde ist, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land getragen wird.“

Über dem Recht des Stärkeren

„Das Recht dient dem Menschen. Es ist von Menschen gemacht und es wird von Menschen angewandt. Mit dem Rechtsstaat haben wir uns einen gesellschaftlichen Ordnungsrahmen geschaffen, der die Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlichem Handeln ebenso garantiert, wie er sicherstellt, dass die Stärke des Rechts über dem Recht des Stärkeren steht“, so die Justizministerin im Historischen Saal des Justizministeriums.

Weiter führte sie aus, dass die Aufarbeitung der NS-Zeit für die Justiz im Allgemeinen und für die hessische Justiz im Besonderen eine Aufgabe ist, „die uns bis in die heutige Zeit beschäftigt“. Dieses Erbe präge Deutschland. „Sie gibt uns in der Gegenwart das Rüstzeug und die Entschlossenheit, rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen auch bei unseren Nachbarn und Freunden klar zu benennen“, sagte Hörmann mit Verweis auf die Entwicklungen in Polen, Ungarn oder auch in der Türkei.

Dorn im Auge der Autokraten

Nur eine unabhängige und selbstbewusste Justiz schaffe Freiräume, in der sich Demokratie und Pressefreiheit überhaupt erst entfalten können. Es komme deshalb auch nicht von ungefähr, dass es genau diese Rechte und diese Freiheiten sind, die Autokraten ein Dorn im Auge sind und die sie als erstes angreifen. „Unsere Aufgabe ist es, den Rechtsstaat täglich zu verteidigen.“

„Heute danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Altenhof, für Ihr 25-jähriges ehrenamtliches Wirken in der hessischen Justiz. Die freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit als Schöffe oder ehrenamtlicher Richter erfordert Sinn für das Gemeinwesen, Integrität und großes Verantwortungsgefühl sowie – nicht zuletzt – ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit. Es verlangt darüber hinaus Mut, in einer Beratung seine eigene Meinung zu vertreten. Das Ehrenamt ist regelmäßig mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Viele Gerichtsverhandlungen berühren überdies auch in emotionaler Hinsicht. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie für Ihr jahrzehntelanges Engagement zu ehren“, lobte die Justizministerin.

Ministerin Kühne-Höhmann ist überzeugt, dass das ehrenamtliche Engagement ein notwendiges Gegengewicht zur wachsenden Individualisierung der Gesellschaft bildet. Dies sei besonders wichtig, weil gelebte Demokratie ohne Mitverantwortung und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nicht vorstellbar sei. „In der Justiz übernehmen Sie diese Funktion“, sagte sie zu Jürgen Altenhof, „dafür möchte ich Ihnen ganz persönlich danken“.

(red)


Ehrenamt in der Justiz

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter kommen an vielen Stellen zum Einsatz. Ihr Spektrum reicht von den Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz über die sachverständigen Kaufleute in den landgerichtlichen Kammern für Handelssachen (Handelsrichter) bis hin zu Beisitzern in Landwirtschaftssachen in der Zivilgerichtsbarkeit sowie zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Im Jahre 2018/19 waren in den einzelnen Gerichtszweigen insgesamt 5.337 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestellt. Hinzu kommen noch 2.582 Schöffinnen und Schöffen sowie 1.606 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen.

Per Stichtag 31.12.2018 waren 232 ehrenamtliche Richterinnen und Richter als Handelsrichter, 174 in den Landwirtschaftsgerichten sowie 20 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Kammern für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen tätig.

Historie des richterlichen Ehrenamtes

Ehrenamtliche Richter sind im deutschen Recht traditionell verankert. Ursprünglich waren die Richter des alten deutschen Rechts Volks-, also Laienrichter. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts ist ein allmählicher Übergang vom nicht rechtsgelehrten Richter, dessen Berechtigung zum Richterspruch aus seinem Ansehen und seiner Stellung herrührte, zum juristisch gebildeten, ständig bestellten und regelmäßig besoldeten Berufsrichter festzustellen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung ging die Rezeption des römischen Rechts. Die Laienrichter wurden mehr und mehr durch gelehrte Juristen (doctores) verdrängt, eine Verwissenschaftlichung des Rechts und der Rechtspflege begann. Im Absolutismus setzte sich das Berufsrichtertum in Reinkultur durch.

Die Kritik an der absolutistischen Staats- und Rechtspflegeorganisation und die Forderung nach bürgerschaftlicher Mitverwaltung, basierend auf den Ideen der Volkssouveränität sowie der Gleichheit und Freiheit der Bürger, führte zu einer Abkehr vom reinen Berufsrichtertum.

Im Jahr 1848 wurde das Schwurgericht eingeführt und damit das richterliche Ehrenamt in der Strafrechtspflege institutionalisiert. Auch in anderen Bereichen der Rechtspflege wurden ab dem Ende des 19. Jahrhunderts ehrenamtliche Richter eingesetzt. Dabei war die historische Rechtfertigung für die Laienmitwirkung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eine andere als bei den sonstigen Gerichten: Es ging nicht in erster Linie darum, die Macht der Berufsrichter durch den „gesunden Menschenverstand“ eines ehrenamtlich Tätigen zu beschränken. Vielmehr hatte der Laienrichter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit die Aufgabe, als sach- und fachverständiger Richter den Berufsrichter zu unterstützen und die Auffassungen der von ihm repräsentierten Berufs- und Sozialgruppen zur Geltung zu bringen.

(red)



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