Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
Homberg. Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eröffnen der Schwalm-Eder-Kreis einen Teilhabestützpunkt und der Landeswohlfahrtsverband ein Regionalbüro in gemeinsamen Räumen in der Entengasse 7.
Eingliederung behinderter Menschen
Beim Bundesteilhabegesetz (BTHG), welches zum 25. Juli 2017 in der ersten Stufe in Kraft trat, handelt es sich um ein Gesetzespaket, welches die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu regelt. Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt und in das Sozialgesetzbuch 9 – Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland – integriert.
Mehrfacher Mehraufwand
„Mit dem BTHG wurde ein weitgehender Systemwechsel vollzogen. Dieser Systemwechsel stellt die Dienste und Einrichtungen in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie vor neue Herausforderungen. Zudem entsteht ein erheblicher personeller, organisatorischer und finanzieller Mehraufwand für den Landeswohlfahrtverband und unsere Kreisverwaltung als Leistungsträger “, sind sich Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann mit der LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert einig.
Beim Schwalm-Eder-Kreis kommt es durch das neue Gesetz zu einer Mehrbelastung von 701 Leistungsfällen mit einem Bruttovolumen in einer Höhe von zirka 5 Millionen Euro. Diese Mehrbelastung erfordert einen Personalmehrbedarf von fünf Stellen, allein für die Kreisverwaltung. Die entstehenden Mehrkosten werden finanziell nicht vom Land Hessen kompensiert und fallen den Sozialleistungsträgern in voller Höhe zur Last.
Vom Land im Stich gelassen
„Als hessische Landkreise fühlen wir uns von der Landesregierung im Stich gelassen. Wir schließen uns dem parteiübergreifenden Appell des Hessischen Landkreistages nach einem Belastungsausgleich durch die Landesregierung an, der die verursachten Mehrkosten in Höhe von landesweit knapp 100 Millionen Euro an die Träger zurück gibt.“, fordert Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Jürgen Kaufmann.
Eine Anlaufstelle für alle
In den neuen Räumen in der Entengasse 7 in Homberg werden auf zwei Etagen acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeswohlfahrtsverbandes sowie sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises untergebracht. Hierdurch soll trotz getrennter Zuständigkeiten von Landeswohlfahrtsverband und Landkreis eine Anlaufstelle für alle Menschen mit Behinderung entstehen.
„Ich freue mich sehr, dass die Teams nun vor Ort arbeiten und die Menschen mit Behinderung eine schnelle und kompetente Unterstützung in Ihrem Umfeld erhalten“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.
Verbesserung im Sinne der Betroffenen
„Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung, personenzentrierte Hilfe, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Erstellung von individuellen Hilfeplänen sorgen für eine Verbesserung im Sinne der Betroffenen. Das ist entscheidend für uns. Mit der Eröffnung der gemeinsamen Räumlichkeiten kommen wir als Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband unserer Verpflichtung als Sozialleistungsträger nach. Wir bieten den betroffenen Menschen so unabhängig von Zuständigkeitsfragen eine Anlaufstelle“, so Vizelandrat Kaufmann abschließend.
(red)