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Ehrenplakette für den TSV 1919 Wiera

Zum 100. Jubiläum wurde der TSV 1919 Wiera im Auftrag von Ministerpräsident Volker Bouffier mit der Silbernen Ehrenplakette ausgezeichnet. Foto: nh
Zum 100. Jubiläum wurde der TSV 1919 Wiera im Auftrag von Ministerpräsident Volker Bouffier mit der Silbernen Ehrenplakette ausgezeichnet. Foto: nh

Wiera. Der Hessische Europastaatssekretär Mark Weinmeister hat dem
TSV 1919 Wiera e. V. am Samstag gemeinsam mit Landrat Winfried Becker im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier die Silberne Ehrenplakette verliehen. Mit ihr wird das langjährige Wirken des Vereins in der Gesellschaft gewürdigt – für die Verleihung der Silbernen Ehrenplakette muss ein Verein mindestens hundert Jahre bestehen.

Erfolge und schwierige Phasen

„Der TSV Wiera feiert in diesen Tagen sein hundertjähriges Bestehen. In dieser langen Zeit hat es große Erfolge wie den Aufstieg in die Bezirksklasse im Jahr 2000 gegeben. Aber auch schwierige Phasen“, sagte Staatssekretär Mark Weinmeister beim Kommersabend im Festzelt am Sportplatz. „Ich wünsche der Vereinsführung, dass sie kluge Wege findet, damit auch die nächsten 100 Jahre Vereinsgeschichte gesichert sind. Dazu sind Nachwuchsgewinnung und attraktive Anlagen elementare Voraussetzungen.“

Ohne Vereine seien viele Angebote im Sport und anderen Freizeitbereichen nicht möglich, sagte der Staatssekretär weiter. „Die Hessische Landesregierung weiß sehr genau, was wir an den vielen tausend ehrenamtlichen Helfern landauf, landab haben. Deshalb unterstützen wir Vereine dort, wo es möglich ist.“ Mark Weinmeister verwies zum Beispiel auf das Programm »Sportland Hessen« des Hessischen Innenministeriums, aus dem der Aus- und Umbau von Sportstätten gefördert wird.

Bedingungen zur Verleihung von Ehrenplaketten

Die Silberne Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidenten wird seit 1951 verliehen, um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesang-, Sport- und Musikvereinen zu würdigen. Sie können die Ehrenplakette einmalig und erstmals aus Anlass ihres hundertjährigen Bestehens erhalten. Die Verleihung ist auch zum 105-jährigen Bestehen oder allen weiteren Jubiläen im fünfjährigem Abstand möglich. Für die Goldene Ehrenplakette, die ebenfalls nur einmal verliehen werden kann, muss der Verein mindestens 200 Jahre bestehen.

(red)