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Handwerk begrüßt DSGVO-Korrekturen

Geschäftsführer Jürgen Altenhof. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder
Geschäftsführer Jürgen Altenhof. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

Schwalm-Eder. Die Kreishandwerkerschaft begrüßt die Erleichterungen beim Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen. Mussten Betriebe bisher ab 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellen, so hat nun der Bundestag im »2. Datenschutz-Anpassungs- & Umsetzungsgesetz« die Regelung geändert.

Erleichterung für kleine Betriebe

Künftig müssen Betriebe erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sagte Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder. „Gerade für kleinere Betriebe ist das eine Erleichterung“, sagte Altenhof.

Das Handwerk hatte die aus ihrer Sicht überzogenen Regulierungen in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für kleine- und mittelständische Betriebe deutlich kritisiert. Aus Sicht der Handwerker muss es einen Unterschied machen, ob die Daten von einem global-arbeitenden IT-Konzern oder einem lokal arbeitenden Handwerksbetrieb verarbeitet werden. Die grundlegenden Probleme mit der DSGVO bleiben damit für viele mittelständischen Betriebe weiter bestehen“, sagte Altenhof.

Beratung durch die Kreishandwerkerschaft

Betriebe, die mittlerweile den Datenschutz vertraglich geregelt haben, können sich bei der Kreishandwerkerschaft beraten lassen. Kontakt: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, 05681 9881 0. www.handwerk-schwalm-eder.de

(red)



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