Land fördert selbst genutzten Wohnraum

Region. Das Land Hessen stellt auch 2019 wieder Finanzierungsmittel zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung. Dies teilt Landrat Winfried Becker mit.
Günstige Darlehen der WIBank
Für den Neubau (Hessen-Baudarlehen) und den Erwerb (Hessen-Darlehen) von selbstgenutzten Immobilien sowie für gemeinschaftliche Wohnprojekte werden vom Land Hessen zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsgünstige Darlehen bereitgestellt.
Zielgruppe der Förderung sind bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Angehörigen oder aus sonstigen Gründen Bedarf besteht.
Neuerungen im Programm
Die Fördermittel werden unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Einhaltung von Kostenobergrenzen, Wohnflächenobergrenzen, Einkommensgrenzen, Belastungsgrenzen oder dem Nachweis über mindestens 15 Prozent Eigenleistung (davon mindestens 10 Prozent Eigenkapital), gewährt.
Folgende Neuerungen sind in die Programme aufgenommen worden: Die Zinsbindungsfrist wurde auf 20 Jahre verlängert, Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentgelt jederzeit in beliebiger Höhe möglich, Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (zum Beispiel Wohneigentumsprogramm) können zusätzlich in Anspruch genommen werden und auch Projekte für gemeinschaftliches Wohnen werden jetzt gefördert.
Weitere Informationen
Auskünfte zum Thema erteilt der Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Tel.: 05681 / 775-476, wenden. Im Internet sind Informationen unter www.wibank.de/wibank/privatpersonen zu finden.
(red)