Minigolfanlage nur zwischengelagert
Hombergshausen. Das vermeintliche Umweltdelikt (wir berichteten) wurde schnell geklärt: Die Teile einer Minigolfanlag, die in der Nähe einer Windkraftanlage abgelegt wurden, stammen aus einer Versteigerung.
Erwerb über E-Bay
Zwar bestand zwischenzeitlich der Verdacht einer illegalen Müllablagerung gemäß § 326 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Umgang mit Abfällen). Doch aufgrund der gestern veröffentlichen Pressemeldung hatte sich der Eigentümer der alten Minigolfanlage noch am Nachmittag bei der Homberger Polizei gemeldet.
So konnte das vermeintliche Umweltdelikt schnell geklärt werden. Der Eigentümer hatte die Minigolfanlage über Ebay-Kleinanzeigen erworben und in seiner Scheune gelagert. Wegen erntebedingten Platzmangels in der Scheune hatte er die Minigolfanlage auf seinem Grundstück in der Nähe des Windrades ausgelagert.
(ots | red)