- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Hessen fördert kleine Unternehmen

Unter den geförderten ländlichen Kleinunternehmen sind auch Metall verarbeitende Betriebe. Foto: Michal Jarmoluk | Pixabay
Unter den geförderten ländlichen Kleinunternehmen sind auch Metall verarbeitende Betriebe. Foto: Michal Jarmoluk | Pixabay

Wiesbaden. Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser: „Gute Versorgungsstrukturen und Arbeitsplätze stärken den ländlichen Raum. In diesem Jahr wurden bisher 39 Kleinstunternehmen auf dem Land unterstützt.“

Förderanträge jetzt stellen

Im laufenden Jahr fördert das Land Hessen 39 Kleinstunternehmen, verteilt über alle ländlichen Regionen des Bundeslandes. „Vom Dachdeckerbetrieb über eine Bäckerei mit Café bis zur Erweiterung einer Metallwerkstatt oder der Einrichtung eines Hofladens ist alles dabei. So entstehen insgesamt 34 neue Arbeitsplätze“, erklärte Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium.

Insgesamt werden Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr können noch weitere Förderanfragen gestellt und bewilligt werden. Im Jahr 2018 konnten 26 eingereichte Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von 2,2 Millionen Euro bewilligt werden. Auch für die Folgejahre soll das Fördergebot kontinuierlich fortgeführt werden.

Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser © HMUKLV S. Feige
Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser © HMUKLV S. Feige

Touristische Angebote stärken

Außerdem wird das Land auch Anbieter von Ferienwohnungen mit 340.000 Euro unterstützen. Damit entstehen 18 neue Ferienwohnungen. Darunter befinden sich einige alte Fachwerkhäuser oder Scheunen, die nun saniert werden. Auch ein ehemaliges Pfarrhaus und eine frühere Gaststätte sind dabei.

„Die Förderung von Ferienwohnungen im ländlichen Raum ist gleich dreifach gut, denn damit optimieren wir sowohl das touristische Angebot als auch die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum – und gleichzeitig tragen wir dazu bei, dass vorhandene regionale Baustruktur erhalten bleibt“, sagt Staatssekretärin Tappeser.

Betriebe bis zehn Mitarbeiter

Die Rahmenbedingungen des Förderangebotes sehen vor, dass Kleinstunternehmen (bis 10 Arbeitskräfte) der Branchen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Mobilität, Gesundheit und Kultur von dieser Förderung profitieren können. Die Zuwendungen sind gestaffelt und können bei Unternehmen der Grundversorgung mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bis zu 200.000 Euro betragen.

Bei der Förderung von Ferienwohnungen soll die regionaltypische Bauweise berücksichtigt, ein Beitrag zu Regionalität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit geleistet werden und sie müssen online buchbar sein. Die Zuwendungen für Ferienwohnungen können bis zu 100.000 Euro bei einer Förderquote von 35 Prozent betragen.

Zukunftsweisende Investitionen

„Mit diesem Förderprogramm wollen wir gezielt Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die durch zukunftsweisende Investitionen die Grundversorgung und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum stärken und so für mehr Lebensqualität in der Region sorgen“, ergänzte Tappeser.

Nähere Informationen zu dem Förderangebot stehen unter https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums bereit oder können beim zuständigen Landrat bzw. der zuständigen Landrätin angefragt werden.

(red)