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Landwirte fördern die Artenvielfalt

Blühflächen sind hübsch anzusehen und dienen zudem einem wichtigen ökologischen Zweck. Foto: nh
Blühflächen sind hübsch anzusehen und dienen zudem einem wichtigen ökologischen Zweck. Foto: nh

Schwalm-Eder. Man sieht sie oft schon aus der Ferne – bunte Blühstreifen zieren vielerorts die Wegränder. Wenngleich sie eine Augenweide sind, so dienen die bunten Flächen in erster Linie den Honig- und Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen, sowie verschiedensten Insekten als Nahrungsquelle. Zudem bieten sie Wildtieren Deckung und können beispielsweise Wildbienen als Überwinterungsquartier dienen.

Flächenäquvalent von 700 Fußballfeldern

Blühflächen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Während Landwirte im Schwalm-Eder-Kreis im Jahr 2015 etwa 63ha Blühflächen angelegt haben, so sind es in 2019 bereits etwa 515 ha – so viel wie 700 Fußballfelder. Dabei können die Landwirte auf die Förderung durch das HALM-Programm (Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen) zurückgreifen, oder aber sogenannte Honigbrachen für ihre Greening-Verpflichtung anrechnen lassen.

Landesförderung wird fortgesetzt

„Blühstreifen und Blühflächen haben eine besondere Bedeutung im Kampf gegen den Artenrückgang. Sie dienen zahlreichen Insekten, Hummeln, Schmetterlingen, Wild- und Honigbienen als wichtige Nahrungsquelle“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann, der sich erfreut zeigt, dass die Förderung über das Landesprogramm fortgeführt wird und durch die Landwirte im Schwalm-Eder-Kreis so rege in Anspruch genommen wird, dass der Schwalm-Eder-Kreis den höchsten Anteil in Hessen hat.

Schutz für Vögel und Wildtiere

Mit den ökologischen Vorrangflächen dienen insgesamt 5.190 Hektar und somit 7,2% der landwirtschaftlichen Flächen im SEK der Steigerung der biologischen Vielfalt. „Wir sind mit unserer Biodiversitätsstrategie im Landkreis auf bestem Weg, den werden wir konsequent fortsetzen“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann weiter.

Die zu verwendenden Blühmischungen sind so angelegt, dass die verschiedenen Pflanzenarten zeitlich versetzt blühen. So gibt es von Frühjahr bis Herbst ein breites Nahrungsangebot für die heimischen Insekten. Da Blühflächen das ganze Jahr weder gedüngt, gespritzt noch gemäht werden bieten sie auch Vögeln und Wildtieren wichtigen Schutz und Nahrung.

Im Hessenvergleich weist der Schwalm-Eder-Kreis die größte Blühfläche in der HALM-Förderung auf. Foto: nh
Im Hessenvergleich weist der Schwalm-Eder-Kreis die größte Blühfläche in der HALM-Förderung auf. Foto: nh

Lebensraum und Nahrungsquelle

Zudem werden die Blühflächen im Herbst und Winter von Wildbienen und anderen Insekten als Winterquartier genutzt. Besonders die Wildbienen können nur kurze Strecken fliegen, für sie ist die örtliche Nähe von Lebensraum und Nahrungsquelle besonders wichtig. Das Anlegen weiterer Flächen im Schwalm-Eder-Kreis ist daher besonders wünschenswert.

Generell unterscheidet man zwischen einjährigen und mehrjährigen Blühflächen. Während die einjährigen Flächen, wie der Name bereits verrät, jedes Jahr neu eingesät werden, bleiben die mehrjährigen Honigbrachen über drei Jahre, die mehrjährigen HALM-Flächen fünf Jahre bestehen.

Die Landwirte, die die hessische Förderung in Anspruch nehmen wollen, können selbst entscheiden, ob sie eine ein-, drei- oder fünfjährige Blühfläche anlegen wollen. Die Förderung variiert entsprechend.

Beitrag gegen das Artensterben

„Ich wünsche mir, dass für das kommende Jahr erneut viele Förderanträge durch Landwirte aus dem Schwalm-Eder-Kreis eingereicht werden und wir damit einen weiteren Beitrag für die Verhinderung des Artensterbens leisten können“, so Jürgen Kaufmann weiter.

Über das HALM-Programm werden bis zu 750€/ha bei den einjährigen Blühflächen und 600€/ha bei den mehrjährigen Blühflächen als Aufwands- und Kostenentschädigung ausgezahlt.

Antragsfrist beachten

Die Förderung für das Jahr 2020 muss bis zum 1. Oktober beim Schwalm-Eder-Kreis, im Fachbereich für Landwirtschaft und Landentwicklung in Fritzlar beantragt werden. Dort gibt es für interessierte Landwirte weitere Informationen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.

Kontakt per E-Mail: landwirtschaftsamt@schwalm-eder-kreis.de, per Telefon: 05622 – 994101.

(red)



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