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Keine Mehr-Gebühr für Altkreis-Wünsche

Altkreiskennzeichen sind ohne Wunschkennzeichengebühr erhältlich. Darauf macht aktuell der Schwalm-Eder-Kreis aufmerksam. Symbolbild: Schmidtkunz
Altkreiskennzeichen sind ohne Wunschkennzeichengebühr erhältlich. Darauf macht aktuell der Schwalm-Eder-Kreis aufmerksam. Symbolbild: Schmidtkunz

Schwalm-Eder. Seit dem 16. März 2015 gibt es die Möglichkeit, Fahrzeuge nicht nur auf das Kennzeichen HR sondern auch auf die Altkreiskennzeichen für Fritzlar (FZ), Ziegenhain (ZIG) und Melsungen (MEG) zuzulassen.

Anzahl Altkreiskennzeichen bei rund 14 %

Bei der Wiedereinführung der Altkreiskennzeichen nutzten 1.200 Fahrzeughalter und -halterinnen innerhalb der ersten sechs Wochen die Möglichkeit, die Kennzeichen für ihre bereits zugelassenen Fahrzeuge trotz der damit verbundenen Kosten in Höhe von zirka 40 Euro für die Umkennzeichnungsgebühr zu wechseln. Bis zum Jahresende 2015 erfolgten noch weitere 350 Umkennzeichnungen. Danach wurden die Altkreiskennzeichen regelmäßig nur noch bei Neuzulassungen oder Ummeldungen nachgefragt.

Zum 1. Juni 2019 sind im Schwalm-Eder-Kreis 188.840 Fahrzeuge zugelassen. Davon führen 13.344 das Kennzeichen FZ, 8366 Fahrzeuge wurden mit MEG zugelassen und ZIG wurde 3911 Mal ausgewählt. Der überwiegende Teil der Fahrzeuge im Kreisgebiet fährt also nach wie vor mit dem Kennzeichen HR.

Künftig mehr Altkreis-Kennzeichen

Es ist nicht zu vernachlässigen, dass im Fahrzeugbestand viele landwirtschaftliche Fahrzeuge und auch Anhänger registriert sind, die schon seit Jahrzehnten das HR-Kennzeichen tragen. Auch wurde der überwiegende Teil der Kraftfahrzeuge zugelassen, als es noch keine Wahlmöglichkeit für ein Altkreiskennzeichen gab. Es ist also davon auszugehen, dass sich der Anteil der Altkreiskennzeichen wahrscheinlich zukünftig weiter erhöhen wird.

Gleichwertigkeit von Altkreis und Standard

Bisher war es nur möglich, ein Altkreiskennzeichen in Form eines Wunschkennzeichens mit den damit verbundenen Mehrkosten von 10,20 Euro zu der grundsätzlichen Gebühr für die »Zuteilung eines neuen Kennzeichens« von zirka 30 Euro zu erhalten.

Um die Gleichwertigkeit der Altkreiskennzeichen mit dem Standard-Kennzeichen HR zu herzustellen, hat Landrat Winfried Becker entschieden, dass diese seit dem 1. Januar 2019 ohne Wunschkennzeichengebühr ausgegeben werden, wenn keine weiteren Wünsche bezüglich Buchstaben und Ziffern nach dem Kreiskennzeichen, egal ob HR, FZ, MEG oder ZIG, gestellt werden.

(red)