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Diensteinschränkung im Gesundheitsamt

Zu Lebensmittelhygiene und anderen Gesundheitsfragen nach § 43 IfSG finden am 13. September keine Belehrungen statt. Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke | Pixabay
Zu Lebensmittelhygiene und anderen Gesundheitsfragen nach § 43 IfSG finden am 13. September keine Belehrungen statt. Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke | Pixabay

Homberg. Der Schwalm-Eder-Kreis teilt mit, dass am Freitag, den 13. September, wegen einer internen Fachveranstaltung keine Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitsbelehrungen) stattfinden können.

Der Schwalm-Eder-Kreis bittet um Verständnis. Belehrungen finden ansonsten regelmäßig, jeweils montags 8:45 Uhr und 13:45 Uhr sowie freitags 8:45 Uhr (ausgenommen Freitag den 13. September) statt.

(red)



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