Neue Richtlinien für höhere Zuschüsse
Region. Die Neufassung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung ist zum 15. August in Kraft getreten. Sie beinhaltet zusätzliche Förderangebote für den ländlichen Raum und deutlich verbesserte Förderkonditionen.
Erweiterte Fördermöglichkeiten
Regionen im ländlichen Raum erhalten damit neue Impulse zur Entwicklung als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume. Für den Bereich LEADER wurde bei der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung die maximale Förderung auf 100.000 EUR erhöht. Neu hinzugekommen ist ein Förderansatz für solche Unternehmen ohne Arbeitsplatzschaffung mit einem Höchstbetrag von 25.000 EUR. Weiterhin gibt es jetzt Fördermöglichkeiten für infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte.
Bis zu 200.000 Euro für Grundversorger und Gastgewerbe
Neu aufgenommen wurde der Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung, der aus Mitteln aus dem GAK-Rahmenplan (GAK = Gemeinschaftsaufgabe Agrar und Küstenschutz) gespeist wird. Hierbei werden Fördergelder für Kleinstunternehmen der Grundversorgung und des Gastgewerbes zur Verfügung gestellt. Beispielsweise kann ein Handwerksbetrieb, der einen Arbeits- und einen Ausbildungsplatz schafft, eine Zuwendung von bis zu 200.000 EUR für eine entsprechende Investition erhalten.
In dem Themenfeld Daseinsvorsorge /Basisinfrastruktur werden unter anderem Projekte der Nah- und Gesundheitsversorgung wie z.B. Dorfläden und multifunktionale Einrichtungen unterstützt. Bei entsprechend hohen Investitionen können Zuschüsse bis zu 500.000 EUR bereitgestellt werden.
LEADER verwalten Regionalbudget
Neu eingeführt wurde ein Regionalbudget, welches durch das LEADER-Regionalmanagement verwaltet wird. Hier werden kleine Investitionen, die den Zielen der Regionalentwicklung in den verschiedenen Regionen dienen und als Einzelantrag unter der Kostensumme von 20.000 EUR liegen mit einer Förderquote von 80% unterstützt.
Ländliche Kommunen erhalten mehr Geld für Ihrer Dorfkerne. In den anerkannten Förderschwerpunkten der Dorfentwicklung können Hausbesitzer jetzt für Umnutzung, Sanierung und Neubauinvestitionen für ein Gebäude einen maximalen Zuschuss von bis zu 45.000 EUR erhalten. Bei Kulturdenkmälern kann sogar eine Förderung bis zu 60.000 EUR in Anspruch genommen werden.
Umbau alter Scheunen und Ställe
Nicht mehr genutzte und teilweise komplett leerstehende ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude stellen ein zunehmendes Problem in den Dörfern dar. Hier gibt es besondere Fördermöglichkeiten. Für den Umbau von Scheunen und Stallgebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten werden bis zu 200.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Strategische Sanierungsbereiche
Ebenfalls neu ist die Förderung in strategischen Sanierungsbereichen. Hierzu zählen etwa:
- kommunale Grundstücksbereitstellungen,
- privater Neubau,
- kommunale Freiflächengestaltung,
- private Sanierungen,
- kommunaler Rückbau und
- private Umnutzung.
Der Höchstbetrag der Förderung für einen Hausbesitzer liegt bei 60.000 EUR.
Bessere Rahmenbedingungen für Kommunen
Auch im kommunalen Bereich sind deutlich verbesserte Rahmenbedingungen in der Richtlinie enthalten. Eine Verfahrensbegleitung des Dorferneuerungsprozesses durch ein Fachbüro wird durchgängig mit einer Förderquote von 90 % unterstützt. Die für die einzelnen Verfahren festgelegten Finanzierungsrahmen wurden aufgehoben. Somit sind die Projektliste als Ergebnis des IKEK-Prozesses und die Finanzierungsfestsetzungen in den kommunalen Haushalten der begrenzende Faktor und letztendlich entscheidend für den Umfang der kommunalen Vorhaben.
Auskunft bei der Wirtschaftsförderung
Für Auskünfte und detaillierte Informationen steht im Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises die Arbeitsgruppe 80.3 Dorf- und Regionalentwicklung zur Verfügung: Tel. 05681 / 775 821; Mail: wirtschaftsfoerderung@schwalm-eder-kreis.de.
Die fünf zuständigen LEADER-Regionalmanagements
► »Casseler Bergland« – Edermünde, Gudensberg und Niedenstein: Oliver Sollbach, Tel. 05692-99777 14, E-Mail: o.sollbach@region-kassel-land.de
► »Knüll« – Frielendorf, Homberg, Knüllwald, Neukirchen, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn: Dr. Brigitte Buhse, Tel. 06677-919030, E-Mail: buhse@knuell.de
► »Kellerwald-Edersee« – Bad Zwesten, Fritzlar, Gilserberg und Jesberg: Lisa Küpper, Tel. 05621-9694620, E-Mail: info@region-kellerwald-edersee.de
► »Mittleres Fuldatal« – Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen und Spangenberg: Marion Karmann, Tel. 05661-500291, E-Mail: m.karmann@zgmf.de
► »Schwalm-Aue« – Borken, Neuental, Schrecksbach, Schwalmstadt, Wabern und Willingshausen: Sonja Pauly, Tel. 05683-500960, Mail: sonjapauly@wabern.de
(red)