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Handy bestellt, Altglas erhalten

Symbolfoto: Stefan Pfeil
Symbolfoto: Stefan Pfeil

Region. Einem bislang unbekannten Betrüger saß kürzlich ein 18-jähriger Mann aus Kassel auf, der im Internet über eine Plattform ein Handy kaufte.

Leider kein Einzelfall

Als das Paket des vermeintlichen Verkäufers bei ihm ankam, musste er zu seinem Leidwesen feststellen, dass sich darin anstelle des erwarteten Handys lediglich eine leere Glasflasche befand. Leider nur einer von vielen Fällen in Nordhessen. Da Warenbetrug über das Internet häufig stattfindet und auch tagtäglich in der hiesigen Region zur Anzeige gebracht wird, gibt die Polizei Tipps, wie man sich davor schützen kann.

Geld überwiesen … und abgezockt worden

Der 18-Jährige kaufte, wie er bei seiner Anzeigenerstattung beim Kriminaldauerdienst der Kasseler Polizei mitteilte, ein Handy über die Internetplattform »Ebay Kleinanzeigen«. Den vereinbarten Kaufpreis von 290 Euro überwies er auf das angegebene Konto des vermeintlichen Verkäufers. Nachdem anstelle des Handys die leere Glasflasche eintraf, entschloss sich das Opfer, zur Polizei zu gehen um Anzeige zu erstatten. Die weiteren Ermittlungen zum Absender der Flasche führen nun die Beamten des für Betrugsdelikte zuständigen Kommissariats 23/24 der Kasseler Kriminalpolizei.

2.428 Betrugsfälle, 75 %-ige Aufklärungsquote

Im Jahr 2017 wurden im Polizeipräsidium Nordhessen insgesamt 2.656 Fälle von Warenbetrug und Warenkreditbetrug bekannt, im Jahr 2018 waren es 2.428 Fälle. Die Aufklärungsquote ist in diesen Fällen relativ hoch: Im Jahr 2018 konnten in 74,6 Prozent der Fälle Tatverdächtige ermittelt werden.

Häufig handelt es sich um Betrugsmaschen, bei denen über Internetplattformen wie Kleinanzeigenportalen Waren gekauft und nach Überweisung des Geldes nicht geliefert werden. Oftmals geben die vermeintlichen Verkäufer auch an, sie hätten ein Paket aufgegeben oder sie reagieren gar nicht mehr auf Kontaktversuche der Betrogenen.

Tipps der Polizei

Damit Sie kein Opfer eines Warenbetrugs über das Internet werden, rät die Polizei:

► Vorsicht bei besonders günstigen Schnäppchen. Niemand hat Geld zu verschenken. Möglicherweise soll ein Lockangebot Sie veranlassen, sensible Daten zu übermitteln oder direkt Geld zu überweisen
► Informieren Sie sich über den Verkäufer. Bewertungsprofile können hierbei hilfreich sein. Seien Sie wachsam, wenn der Verkäufer bereits mehrere negative Bewertungen erhalten hat oder das Profil erst kürzlich erstellt wurde.
► Leisten Sie keine Zahlungen per Vorkasse oder mit Kreditkarte bei Ihnen unbekannten Anbietern. Bevorzugen Sie Plattformen, die Ihnen abgesicherte Zahlungssysteme mit Käuferschutz zur Verfügung stellen oder bestellen Sie per Rechnung. Nutzen sie keinesfalls einen Bargeld- Transferservice.
► Entscheiden Sie sich für einen sicheren Versand. Bei diesem können Sie im Falle des Abhandenkommens der Ware eine Entschädigung geltend machen. Bei Käufen von privaten Anbietern liegt das Versandrisiko immer bei dem Käufer.
► Schalten Sie die Polizei ein, wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Speichern Sie den relevanten digitalen Schriftverkehr ab und fertigen Sie Screenshots von der jeweiligen Seite im Internet.
► Machen Sie, sofern dies möglich ist, geleistete Zahlungen rückgängig.

(ots | red)