Sachkundige für Türen und Tore

Schwalm-Eder. Jede kraftbetätigte Tür oder jedes Tor muss mindestens einmal im Jahr sicherheitstechnisch überprüft werden. Diese Überprüfung darf nur von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, so will es die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7.
Verordnung aufgegriffen, Schulung angeboten
Die Metall-Innung Schwalm-Eder hat diese staatliche Verordnung aufgegriffen und für Handwerksbetriebe eine Schulung zu dem Thema angeboten. Darin wurden u. a. verschiedene DIN EN Vorschriften, die DGUV sowie die Durchführung der Prüfungen und Bearbeitung der Prüflisten unterrichtet.
Zertifizierte Sachverständige
Am Ende des Tagesseminars stand die schriftliche Prüfung und die Auszeichnung mit einem Zertifikat, das dem Mitarbeiter nun erlaubt, automatische Türen und Tore zu prüfen.
Frank Pfau, Obermeister der Metall-Innung Schwalm-Eder und Unterrichter, kennt die Inhalte aus dem Effeff. Viele Metallbaubetriebe bauen automatische Tore und Türen ein. Mit der Sachkundeprüfung können die Betriebe nun den Service erweitern und auch die regelmäßige Überprüfung anbieten.
Betriebe des ersten Lehrgangs
Im ersten Lehrgang wurden nun Mitarbeiter der folgenden Metallbaubetriebe ausgebildet: Metallbau Freund GmbH, Wernswig; Metallbau Otto, Lendorf; Metallbau Müller, Bad Zwesten; Schlosserei Thorsten Pfau, Schwalmstadt und Stahl- und Metallbau Schönhut GmbH & Co. KG, Homberg.
Weitere Infos und neue Anmeldungen
Ein weiterer Lehrgang ist am 22. Januar 2020 in der Kreishandwerkerschaft in Homberg geplant. Die Schulung richtet sich an Fachpersonal. Informationen und Anmeldungen: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, Rudolf-Harbig-Straße 6, 34576 Homberg, Tel. 05681 9881-0, www.handwerk-schwalm-eder.de
(red)