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Jugendski- und Snowboardfreizeiten

Über den Jahreswechsel ist für 14- bis 17-jährige eine coole Freizeit in Berchtesgaden angesagt. Foto: Olaf Kraus | Pixabay
Über den Jahreswechsel ist für 14- bis 17-jährige eine coole Freizeit in Berchtesgaden angesagt. Foto: Olaf Kraus | Pixabay

Schwalm-Eder. Der Eigenbetrieb Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises bietet in den Weihnachtsferien 2019/2020 zwei Jugendski- und Snowboardfreizeiten an.

Je nach Alter optimiert

Vom 27.12.2019 bis 04.01.2020 besteht ein Angebot für 14- bis 17-Jährige. Die Kosten für diese Freizeit betragen 342,40 € pro Person. Ab Jahrgang 2002 (17-Jährige) erhöht sich die Kurtaxe und somit der Gesamtpreis um 10,40 Euro.

Für den Zeitraum vom 05.01.2020 bis 12.01.2020 können 11- bis 15-Jährige die Freizeit buchen. Die Kosten für diese Freizeit betragen 296,10 € pro Person.

In den jeweiligen Preisen sind enthalten: Unterkunft in Mehrbettzimmern mit DU/WC, Vollverpflegung, Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Kurtaxe, Betreuung der Teilnehmer. Bei der Freizeit 27.12.2019 bis 04.01.2020 sind darüber hinaus das Silvestermenü und die Silvesterveranstaltung im Reisepreis inbegriffen.

Schneesicher in Lofer und Flachau

Mit dem Reisebus erreicht man in kurzer Zeit die nahegelegenen Skigebiete Rossfeld, Hoher Götschen und Hochschwarzeck. Ebenso besteht die Möglichkeit, in die schneesicheren Gebiete nach Lofer oder Flachau in Österreich zu fahren.

Skiausrüstung kann gegen eine geringe Gebühr im „Buchenhaus“ ausgeliehen werden. Snowboards können vor Ort bei einem externen Anbieter ausgeliehen werden. Bei den Freizeiten entstehen für einen 6-tägigen Skipass Kosten, je nach Alter und Freizeit, in Höhe von 125 bis 195 Euro.

Elf- bis 15-Jährige können sich ihre Winterferien vom 5. bis 12. Januar im Buchenhaus buchen. Foto: Sebastian Bona-Kuchejda | Pixabay
Elf- bis 15-Jährige können sich ihre Winterferien vom 5. bis 12. Januar im Buchenhaus buchen. Foto: Sebastian Bona-Kuchejda | Pixabay

Zuschuss und Anmeldungen

Für diese Freizeiten können Teilnehmer aus dem Schwalm-Eder-Kreis Zuschüsse beantragen. Dies ist bei Bedarf auf der Anmeldung anzukreuzen. Zuständig für die Bearbeitung der Zuschüsse ist in der Kreisverwaltung der Fachbereich 51 Jugend und Familie, Frau Bühn, Tel.: 05681/775-587.

Anmeldungen können beim Eigenbetrieb Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-EderKreises und unter der Telefonnummer 05681/775-493 oder per E-Mail an vollbrecht@freizeitschwalm-eder.de angefordert werden. Darüber hinaus stehen die Anmeldungen im Internet unter www.freizeit-schwalm-eder.de als Download zur Verfügung.

(red)