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Diskussion um Sonntagsöffnung

Es streiten sich die Geister in Politik, Kommunen und Wirtschaft, wie das Stadtmarketinginstrument »verkaufsoffener Sonntag« gesetzlich zu ordnen und zu regeln ist.  
Fotomontage: gsk
Es streiten sich die Geister in Politik, Kommunen und Wirtschaft, wie das Stadtmarketinginstrument »verkaufsoffener Sonntag« gesetzlich zu ordnen und zu regeln ist.
Fotomontage: gsk

Region. Ein Rechtsgutachten belegt: Die Landesregierung liegt zur Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage nicht richtig. Die Gegenvorschläge von Kommunen und Wirtschaft aber schon.

Kritik an Novelle des Ladenöffnungsgesetzes

Die hessische Wirtschaft legt in der Debatte um die Regelung verkaufsoffener Sonntage nach. Ein gemeinsam von dem Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK), dem Handelsverband Hessen (EHV), der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HGStB) und dem Bundesverband City- und Stadtmarketing Deutschland veröffentlichtes Rechtsgutachten übt deutliche Kritik an der Novelle des hessischen Ladenöffnungsgesetzes.

Ziel des Koalitionsvertrages verfehlt

In der Gesamtbewertung des Änderungsvorschlags der Landesregierung kommt das Kurzgutachten zu dem Schluss, dass der vorliegende Änderungsvorschlag keine Lösung für die offenkundigen Probleme beim Vollzug des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet und damit das Ziel des Koalitionsvertrags, eine „praktikable Regelung“ zu schaffen, verfehlt. Die ohnehin schwer umsetzbaren Vorgaben für Sonntagsöffnungen würden damit sogar nochmals komplizierter.

Eberhard Flammer, Präsident des HIHK. Foto: Paul Müller | HIHK
Eberhard Flammer, Präsident des HIHK. Foto: Paul Müller | HIHK

Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage jährlich

Zugleich bestätigt das Rechtsgutachten die von den Kommunen und Wirtschaftsvertretern vorgeschlagene Aufnahme des Sachgrundes „öffentliches Interesse“ als praxistaugliche und verfassungskonforme Lösung zur Neuordnung der Sonntagsöffnung. Auch würde der Regelungsvorschlag das Verfassungsgebot der grundsätzlichen sonn- und feiertäglichen Arbeitsruhe nicht infrage stellen.

„Das Rechtsgutachten zeigt: Die Forderungen der Bürgermeister und der Wirtschaft sind fundiert. Wir wollen praktikable Regelungen, die tatsächlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr ermöglichen – so wie es die Landesregierung im Koalitionsvertrag versprochen hat“, sagt Eberhard Flammer, Präsident des HIHK. „Der Sachgrund ‚öffentliches Interesse‘ ist verfassungskonform. Darauf baut unser konkreter Lösungsvorschlag auf“, so Flammer weiter. Es sei bedauerlich, dass die Landespolitik die durch die Verfassung eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten bislang nicht annähernd ausschöpfe.

Für erfolgreiches Stadtmarketing

„Wir brauchen eine Innovation im Hessischen Ladenöffnungsgesetz, um verkaufsoffene Sonntage als erfolgreiches Stadtmarketinginstrument wieder für mehr Gemeinden nutzbar zu machen. Es kann nicht sein, dass es dem Zufall überlassen bleibt, ob eine Gemeinde die jetzt geltenden Kriterien erfüllen kann oder nicht. Zahlreiche Gemeinden unternehmen schon keinen Versuch mehr, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, weil die derzeitige Rechtslage immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt, die meist mit gerichtlichen Verboten verkaufsoffener Sonntage enden“ so Flammer mit Bezug auf die massiven Umsetzungsprobleme des bisherigen anlassbezogenen Regelungskonzepts, das auch im vorliegenden Rechtsgutachten deutliche Kritik erfährt.

Die Formulierung des Anlassbezuges sei Ansatzpunkt der dauernden Streitigkeiten um die notwendigen Voraussetzungen anlassbezogener Ladenöffnungen. Aus Sicht des Gutachters müsste es daher vorrangige Aufgabe einer Gesetzesnovelle sein, diese offensichtliche Streitfrage durch alternative Formulierungen auszuräumen.

Offener Brief zur Neuregelung

Fast 100 Bürgermeister und Wirtschaftsvertreter hatten in einem offenen Brief an die Landespolitik einen gesetzgeberischen Neuanfang zur Regelung der Sonntagsöffnung gefordert. Sie schlagen vor, den Sachgrund „öffentliches Interesse“ als neuen und einzigen Sachgrund in das hessische Ladenöffnungsgesetz aufzunehmen. Unterzeichnet haben den offenen Brief zur Neuregelung der Sonntagsöffnung neben Kommunalvertretern und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HGStB) auch der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK), der Hessische Handwerkstag (HHT), die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), der Handelsverband Hessen (EHV), der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA, der Wirtschaftsrat Hessen sowie der Landesverband Hessen der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland.

Verfasser des Rechtsgutachtens ist Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein, der den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf innehat.

(red)