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Erste Infizierte unter Quarantäne gestellt

Das Corona-Virus ist in Nordhessen angekommen. Bis zum Abend meldeten Hersfeld-Rotenburg sechs und Schwalm-Eder drei Infizierte. Hessenweit sind es zur Stunde 93 Fälle von Corona-Erkrankungen. Grafik: Gerd Altmann | Pixabay
Das Corona-Virus ist in Nordhessen angekommen. Bis zum Abend meldeten Hersfeld-Rotenburg sechs und Schwalm-Eder drei Infizierte. Hessenweit sind es zur Stunde 93 Fälle von Corona-Erkrankungen. Grafik: Gerd Altmann | Pixabay

Region. Im Schwalm-Eder-Kreis wurden heute die ersten Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Es handelt sich um drei Männer im Alter von 32, 47 und 54 Jahren.

Reisegruppe unter häuslicher Quarantäne

Zwei der Infizierten sollen in Ischgl, bzw. Sölden im Ski-Urlaub gewesen sein. Der ältere war laut Pressemitteilung gemeinsam mit einer Reisegruppe von insgesamt 10 Personen unterwegs. Er befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Er weist mittelschwere, grippeähnliche Symptome mit Fieber auf, die bisher keine weitere ärztliche Behandlung erfordern. Die gesamte Reisegruppe ist bereits durch das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises identifiziert. Bei allen wurde ebenfalls, bis zur Abklärung einer möglichen Infektion, präventiv häusliche Quarantäne angeordnet.

Das beliebte Skigebiet in Ischgl wird ab dem 14. März seinen Betrieb einstellen. Dort hatten sich in den vergangenen Tagen mehr als 15 Personen mit dem Coronavirus infiziert.

Der Schwalm-Eder-Kreis ordnet an:

Laut Angaben der Kreisbehörden Schwalm-Eder war es eine Frage der Zeit, wann der erste Infektionsfall bestätigt wird. Bereits vor einigen Tagen war empfohlen worden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen. Inzwischen hat der Landkreis, eine Allgemeinverfügung erlassen, in der nachstehend aufgeführte verbindliche Regelungen angeordnet werden.

○ 1. Öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwartenden Teilnehmenden insgesamt sind im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises untersagt.
○ 2. Bei jeder öffentlichen und privaten Veranstaltung mit weniger als 1.000 erwartenden Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit mindestens der Angabe: Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) sowie der Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen.
○ 3. Diese Liste ist vom Veranstalter für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren.
○ 4. Diese Liste ist dem Gesundheitsamt vom Veranstalter auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen.
○ 5. Die Anordnung trat in Kraft mit Wirkung ab 12.03.2020, 12:00 Uhr und gilt bis einschließlich 10.04.2020.
○ 6. Eine Anfechtungsklage gegen diese Anordnung hat gem. §§ 16 Abs. 8, 28 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
○ 7. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 – 4 enthaltene Anordnung gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes wird hingewiesen.

Die Lage ist ernst

„Es geht nach wie vor darum, Zeit zu gewinnen und die Infektionsketten nach Möglichkeit zu unterbinden. Unsere Allgemeinverfügung orientiert sich an einem Erlass des Landes Hessen. Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass wir es bei dem Coronavirus mit einer weltweiten Pandemie zu tun haben und die Lage sehr ernst ist. Das bedeutet, dass landesweit alle Pandemiepläne hochgefahren sind und wir unser Handeln tagesaktuell und situationsbedingt daran orientieren“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.

Kaufmann appelliert gemeinsam mit dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ulrich Klinge, an die Menschen im Schwalm-Eder-Kreis die Situation nicht zu unterschätzen und sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten.

Es wird weitere Infektionen geben

„Wir werden weitere Infektionen zu vermelden haben und damit rechnen müssen, dass die Zahl in den folgenden Tagen stark steigend sein wird. Gern informieren wir die Menschen in unserem Landkreis so aktuell, wie es uns möglich ist. Auf unserer Homepage, unter www.schwalm-eder-kreis.de, stellen wir umfangreiche Informationen ein. Ich sehe uns alle gemeinsam in der Verantwortung. Als Kreisverwaltung sehe ich uns aktuell gut aufgestellt. Unser zum Coronavirus einberufener Verwaltungsstab tagt regelmäßig und trifft zeitnah alle notwendigen Entscheidungen“, so Kaufmann weiter.

Die Gesundheitsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises kann in Kürze Personen selbst auf den Corona-Erreger in einem eigenen Testzentrum prüfen. Montage: gsk
Die Gesundheitsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises kann in Kürze Personen selbst auf den Corona-Erreger in einem eigenen Testzentrum prüfen. Montage: gsk

Abstriche im Testcenter

Das eigens für den Schwalm-Eder-Kreis eingerichtete Testcenter für Abstriche zum Coronavirus wird sobald wie möglich seine Arbeit aufnehmen. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurde vereinbart, dass das vom Landkreis zur Verfügung gestellte Testcenter, durch Mitarbeiter der KV Abstriche bei sogenannten Verdachtsfällen nimmt und einer Laboruntersuchung zuführt. Termine für Abstriche müssen zwingend vom Hausarzt, dem Gesundheitsamt des Landkreises oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst vereinbart werden (mit Überweisung). Es ist nicht möglich eigenständig im Testcenter einen Abstrich vornehmen zu lassen.

(red)