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Weitere Fälle von Corona-Infektionen

Wie erwartet steigt die Zahl der Corona-Infektionen. Neu ist: Eine Person hat die Krankheit nicht „mitgebracht“, sondern sich im Landkreis infiziert. Foto: nh
Wie erwartet steigt die Zahl der Corona-Infektionen. Neu ist: Eine Person hat die Krankheit nicht „mitgebracht“, sondern sich im Landkreis infiziert. Foto: nh

Schwalm-Eder. Beim Gesundheitsamt sind inzwischen sechs positiv getestete Menschen aus dem Schwalm-Eder-Kreis erfasst. Der Landkreis schließt ab sofort die kreiseigenen Sporthallen und das Europabad in Schwalmstadt. Ebenso stellt die VHS Schwalm-Eder ihre Kure ein.

Zwei Ansteckungen im Landkreis, eine unklar

Wie erwartet ist die Anzahl der Corona-Infektionen im Schwalm-Eder-Kreis gestiegen. Nachdem gestern die ersten drei Fälle zu verzeichnen waren, sind im Laufe des heutigen Tages weitere drei hinzugekommen. Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann erklärt dazu: „Das ist für uns leider keine Überraschung. Wir müssen täglich mit neuen Infektionsmeldungen rechnen und unser Handeln an die jeweilig aktuelle Situation anpassen. Es gilt noch immer, dass wir unsere Bemühungen daran setzen, Infektionsketten zu unterbrechen.“

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: Manuel Philippi | Kreisverwaltung Schwalm-Eder
Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: Manuel Philippi | Kreisverwaltung Schwalm-Eder

Bei den neu bekannt gewordenen Infektionen handelt es sich um eine Frau und zwei Männer. Die im Jahr 1967 geborene Frau hat sich bei einer bereits infizierten Person im Schwalm-Eder-Kreis ebenfalls mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Dies trifft ebenfalls auf einen im Jahr 1985 geborenen Mann zu, der sich im Schwalm-Eder-Kreis infiziert hat. Bei dem zweiten im Jahr 2000 geborene jungen Mann konnte bisher, auch unter Mithilfe des Betroffenen selbst, nicht festgestellt werden, wo und auf welchem Weg er sich infiziert hat.

Zwei Schulen geschlossen

Alle drei Personen stammen aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis, zeigen grippale Symptome in unterschiedlicher Ausprägung und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Nachdem bekannt wurde, dass ein Schüler des BerufschulCampus Schwalmstadt infiziert ist, der zuvor mehrere Tage am Unterricht teilgenommen hat, wurde seitens des Landkreises angeordnet, die Schule zu schließen. Ebenso wurde mit sofortiger Wirkung die Schule im Ostergrund in Schwalmstadt-Treysa geschlossen.

Sporthallen und Schwimmbäder

Die kreiseigenen Sporthallen sind ebenfalls ab sofort geschlossen. Davon sind auch alle Sportvereine betroffen, sie wurden bereits informiert. Auch das Europabad in Schwalmstadt-Treysa bleibt bis auf weiteres geschlossen. Der Landkreis empfiehlt allen Kommunen, die eigene Schwimmbäder betreiben, diesem Beispiel zu folgen und die Schwimm- und Bewegungsbäder ebenso zu schließen.

„Durch die aktuelle Situation und den zu erwartenden Verlauf sind wir gezwungen, diese weitreichenden Maßnahmen umzusetzen. Uns ist bewusst, dass dies sehr weit gehende Einschnitte für das öffentliche Leben sind und bitten alle Bürgerinnen und Bürger des Schwalm-Eder-Kreises um Verständnis“, so Kaufmann weiter.

Keine Hauptschulprüfungen

Die Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises (VHS) sagt bis auf weiteres die geplanten Kurse sowie die angesetzten Hauptschulprüfungen ab. Genaueres bittet der Landkreis telefonisch oder per E-Mail in der VHS abzufragen.

Der Wildpark Knüll bleibt ebenfalls ab sofort geschlossen. Das Veranstaltungsprogramm wird ausgesetzt. Genauere Angaben werden auf den Homepages der VHS und des Wildparks Knüll eingestellt.

Eingeschränkte Sprechzeiten der Kreisverwaltung

„Wir bitten um Verständnis, dass wir ab sofort unsere Sprechzeiten in der Kreisverwaltung auf den Vormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr begrenzen. Alle Kunden der Verwaltung werden gebeten, sich zunächst telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Sacharbeiterinnen und Sachbearbeiter zu wenden und vorab zu klären, ob ein persönlicher Besuch in der Sprechzeit notwendig ist“, sagt Landrat Winfried Becker.

Landrat Winfried Becker. Foto: nh
Landrat Winfried Becker. Foto: nh

Veranstalter und Gastgewerbe sollen Listen führen

Nach wie vor gilt die Regelung, dass sowohl bei privaten als auch öffentlichen Veranstaltungen die Veranstalter anwesende Personen in einer Anwesenheitsliste mit entsprechenden Kontaktangaben erfassen sollen, um dadurch dem Gesundheitsamt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu ermöglichen, sofern sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass sich unter den Gästen und Besuchern eine infizierte Person befunden hat.

Auch Gaststätten und Restaurants wird dringend empfohlen, solche Listen zu führen und dabei die Zeit des Beginns und des Endes des Besuchs zu vermerken. All diese Listen sollen mindestens vier Wochen aufgehoben werden und bei Aufforderung an das Gesundheitsamt ausgehändigt werden.

www.schwalm-eder-kreis.de

(red)



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