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Knell: Lieferservice auch für Eisdielen

Liberale fordern bei den Regeln zum Schutz vor Corona für Eisdielen eine Gleichstellung mit Kiosken, Gaststätten und Supermärkten. Foto: Jan Vašek | Pixabay
Liberale fordern bei den Regeln zum Schutz vor Corona für Eisdielen eine Gleichstellung mit Kiosken, Gaststätten und Supermärkten. Foto: Jan Vašek | Pixabay

Region. „Um Menschenleben zu retten, ist die Disziplin jedes Einzelnen gefragt und dafür sind viele Maßnahmen erforderlich, die jeden von uns in seinem gewohnten Leben einschränken“, sagt Wiebke Knell, FDP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Schwalm-Eder. Doch sie fordert auch Gleichgerechtigkeit.

Wenig Zeit für den Jahresumsatz

Jede Einschränkung sollte nach Meinung der Politikerin jedoch auch „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ sein. Knell fordert deshalb, dass die Eisdielen in Hessen mit den Gaststätten, Kiosks und Supermärkten gleichgestellt werden. „Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass andere Gastronomen Speisen und Getränke zur Abholung bereitstellen oder diese ausliefern dürfen, aber Inhaber von Eiscafés ist das untersagt“, so Knell.
Hessen sei zudem das einzige Bundesland, in dem so gehandelt werde. Alle anderen Bundesländer erlaubten mindestens den Abhol- und Lieferservice. Gerade die Betreiber von Eisdielen müssten in wenigen Monaten im Jahr den ganzen Umsatz erwirtschaften. Das Komplettverbot könne für viele Eisdielen, die oft über Generationen geführt worden seien, das wirtschaftliche Ende bedeuten.

Manche Regel nicht erklärlich

„Auch wenn einigen diese Forderung kleinteilig erscheinen mag, ist das Komplettverbot von Eisdielen ein gutes Beispiel für eine unlogische und widersinnige Regelung. Diese kann aber dazu führen, dass die Einschränkungen zur Eindämmung von Corona insgesamt an Akzeptanz verlieren und das möchte ich nicht“, erklärt Knell.

Die FDP-Abgeordnete betont: „Niemand macht angesichts des Zeitdrucks solcher Entscheidungen einen Vorwurf, dass nicht alle Regeln widerspruchsfrei und zu Ende gedacht sind“. Ihr sei es auch nicht zu erklären, warum zum Beispiel Zeitschriftenläden öffnen dürften, Buchläden dagegen nicht. Es sei nun an der Zeit, bestimmte Regelungen zu hinterfragen und nicht Sinnvolles auch wieder rückgängig zu machen.

(red)



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