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Finanzamt arbeitet immer schneller

Statistisch bearbeitet der Fiskus die Steuererklärung inzwischen schneller als früher. Wegen der Corona-Krise kann es dennoch zu einem Engpass kommen. Montage: gsk
Statistisch bearbeitet der Fiskus die Steuererklärung inzwischen schneller als früher. Wegen der Corona-Krise kann es dennoch zu einem Engpass kommen. Montage: gsk

Wiesbaden. „Hessens Finanzämter haben sich im Jahr 2019 bei der Bearbeitungszeit der Einkommensteuererklärung deutlich verbessert.“ Das teilte heute Finanzminister Michael Boddenberg mit.

Digitalisiert und optimiert

Die insbesondere in den Veranlagungszeitraum 2018 fallenden Einkommensteuererklärungen wurden im landesweiten Durchschnitt in rund 52 Tagen bearbeitet. Das ist eine deutliche Verbesserung von rund sechs Tagen gegenüber dem Vorjahr.

Michael Boddenberg: „Die Hessische Steuerverwaltung arbeitet beständig daran, die Prozesse in den Finanzämtern, darunter auch die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen, sowohl qualitativ als auch in der Bearbeitungszeit zu optimieren. Wir möchten die Chancen, die sich durch die kontinuierlichen Veränderungen der Arbeitswelt ergeben – und hierbei denke ich insbesondere an die voranschreitende Digitalisierung – optimal nutzen. Dafür werden die Arbeitsprozesse in den Finanzämtern kontinuierlich analysiert und, wo nötig, Maßnahmen zur Verbesserung, zum Beispiel durch gezielte Schulungsmaßnahmen oder organisationale Anpassungen, ergriffen.“

Finanzminister Michael Boddenberg. Foto: Thomas Lohne | Staatskanzlei
Finanzminister Michael Boddenberg. Foto: Thomas Lohne | Staatskanzlei

Einfach und risikolos

Anfang vergangenen Jahres hatte das Finanzministerium beispielsweise eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ganz konkret mit der Optimierung der Arbeitsabläufe in den Veranlagungsbereichen beschäftigt. „Die ersten Früchte unserer Arbeit ernten wir bereits jetzt“, so Boddenberg.

Der Finanzminister betonte aber auch: „In der Öffentlichkeit wird mitunter folgende Gleichung aufgemacht: Je schneller ein Finanzamt eine Steuererklärung bearbeitet, desto besser arbeitet die Steuerverwaltung. Diese einfache Rechnung greift aber deutlich zu kurz. Hierfür alleine die Bearbeitungszeiten der Einkommensteuererklärungen heranzuziehen, wäre wenig aussagekräftig. Im Interesse aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollte die Qualität der Bearbeitung der Steuererklärungen ebenfalls einen hohen Stellenwert einnehmen. Das Gesamtziel in den Finanzämtern vor Ort ist, die einfache und risikolose Steuererklärung schneller zu bearbeiten, sich dem gewichtigen Steuerfall mit zu erwartenden steuerlichen Mehrergebnissen für die Haushalte der öffentlichen Hand im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aber mit der entsprechenden Prüfungstiefe und Aufmerksamkeit zu widmen. Und so tun wir das auch in Hessen!“

Elektronisch und beschleunigt

Aus den vorgenannten Gründen verzichtet die Hessische Steuerverwaltung deshalb auf eine Veröffentlichung der Bearbeitungszeiten der einzelnen Finanzämter. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuerklärungen in Hessen schwankt selbstverständlich innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls, wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben.

In Zeiten der Corona-Krise stehen selbstverständlich auch die Finanzämter in Hessen vor besonderen Herausforderungen. „Hessen hat zügig gehandelt und im März steuerliche Soforthilfen auf den Weg gebracht, von denen die betroffenen Steuerpflichtigen in unserem Land profitieren. So können etwa Anträge auf Steuerstundung, auf Anpassung der individuellen Vorauszahlung oder Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages gestellt werden. Hiervon machen die betroffenen Unternehmen und Bürger bislang auch rege Gebrauch. Das bindet in den Finanzämtern natürlich die vorhandenen Ressourcen. Doch Hessens Steuerverwaltung ist gut aufgestellt und kann die bislang anfallenden Mehrbelastungen durch die Corona-Krise, dank des großen Arbeitseinsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gut abfangen.“

Sicher und tatkräftig

„Doch diese Krise ist noch nicht ausgestanden und zuverlässige Entwicklungen für uns alle nicht vorhersehbar. Deshalb bitte ich bereits jetzt um Verständnis, sollte die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung im aktuellen Veranlagungszeitraum etwas länger als gewohnt dauern. Seien Sie aber sicher, dass Ihr Finanzamt vor Ort sich auch nach wie vor mit viel Tatkraft um die Bearbeitung der Steuererklärungen kümmert“, so Finanzminister Michael Boddenberg, der weiter sagte: „Dafür meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung.“

Aufgrund des Corona-Virus’ haben die Finanzservicestellen der hessischen Finanzämter für den Publikumsverkehr vorübergehend geschlossen. Die Finanzämter setzen ihre Arbeit aber bis auf Weiteres fort.

finanzamt.hessen.de

(red)