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Schulumbauten ohne gestaltende Kunst

Die Grundschule am Alleeplatz in Ziegenhain vor Beginn der Sanierungsarbeiten. Die von Künstler Vincent Burek gestaltete Fassade konnte wegen erheblicher Baumängel nun doch nicht gerettet werden. Foto: nh
Die Grundschule am Alleeplatz in Ziegenhain vor Beginn der Sanierungsarbeiten. Die von Künstler Vincent Burek gestaltete Fassade konnte wegen erheblicher Baumängel nun doch nicht gerettet werden. Foto: nh

Ziegenhain. Anfang 2018 beschloss der Kreisausschuss die Kernsanierung und Aufstockung der Grundschule am Alleeplatz, gefördert durch das zweite Kommunalinvestitionsprogramm von Bund und Land.

Sanierungsarbeiten bis 2022

Neben der Grundsanierung des Gebäudes und des Anbaus eines Aufzuges soll damit eine weitere Etage, mit Platz für Betreuungsräume, Ausgabeküche, Mehrzweck- und Musikraum, sowie Nebenräume, geschaffen werden.

Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden die Ziegenhainer Grundschüler*innen wegen der Sanierung in der ehemaligen St. Martin Schule in Treysa unterrichtet. Die Schule am Alleeplatz soll zwischen Frühjahr und Sommer 2022 fertig sein.

Künstlerische Gestaltung nicht zu retten

Um die Gebäudehöhe möglichst beibehalten zu können, hatte man sich bei der Planung der Aufstockung für ein Flachdach entschieden. Da der bestehende Bau die Möglichkeit bietet das Gebäude von innen zu dämmen, sah der ursprüngliche Plan vor, die künstlerische Gestaltung der Fassade, aus den 1950er Jahren von Künstler Vincent Burek, zu erhalten.

Mit der nun abgeschlossenen Entkernung des Schulgebäudes wurde jedoch deutlich, dass aufgrund von Schäden im Bauwerk das Kunstwerk an der Außenfassade nicht erhalten werden kann. An verschiedenen Stellen des Gebäudes wurden Risse in der Fassade und einzelnen Außenwandpfeilern sowie in einer Decke und Querwand festgestellt. Die mit den Sanierungsarbeiten sichtbar gewordenen Schäden sind auf Baumängel, bereits aus der Entstehungsphase des Gebäudes, zurückzuführen. Versuche die Mängel zu beseitigen und die bisherige Fassade zu erhalten waren nicht erfolgreich.

Keine Mehrkosten für den Bauträger

Um die sichtbar gewordenen Schäden fachgerecht zu korrigieren, muss die betroffene Wand, auf der auch das Kunstwerk zu sehen ist, bis auf die darunterliegende Decke abgerissen und neu aufgebaut werden. „Zu unserem großen Bedauern sind alternative, bautechnische Maßnahmen, die den Erhalt des Burek-Kunstwerks sicherstellen würden, nicht möglich“, so Mike Stämmler, Fachbereichsleiter Schulen und Hochbauverwaltung.

Mehrkosten entstehen dem Schwalm-Eder-Kreis als Bauträger nicht. Die Kosten für den Abbruch und Aufbau des neuen Fassadenteils gleichen sich mit den Kosten für den ursprünglich geplanten Schutz des Kunstwerkes aus.

Die Entkernung sowie die notwendigen Sicherungsarbeiten am Gebäude sind bereits abgeschlossen. Die Rohbauarbeiten wurden inzwischen begonnen. In Kürze erfolgt der Abbruch des Daches.

(red)