Der vierte Stern für das Hotel Zum Stern
Oberaula. Nachdem der März-Termin wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, übergab Landrat Winfried Becker am 15.06.2020 im Namen des Deutschen Hotel- und Gastronomieverbandes Hessen (DEHO-GA) und des Schwalm-Eder-Kreises die Urkunde und das Gültigkeitssiegel der Deutschen Hotelklassifizierung an Elke Lepper.
Weiterhin „First Class“!
Es ist die Bestätigung und Beweis dafür, dass das Parkhotel Zum Stern auch weiterhin, für weitere drei Jahre, die Bezeichnung „First-Class-Hotel“ – 4 Sterne – tragen darf. Landrat Becker: „Mir war es wichtig, diese Sterneverleihung persönlich vorzunehmen, um die Wichtigkeit dieser Auszeichnung zu unterstreichen.“
Außerdem erhielt Lepper das Zertifikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“. Seit knapp 14 Jahren gehört das Parkhotel Zum Stern zu den besonders wanderfreundlichen Betrieben in der Region. Wandern ist in! Gerade in der jetzigen Situation finden viele Menschen den Weg in die Natur.
Spitzenstellung in der Branche
Ein weiteres Zeichen für das große Engagement ist, dass eine langjährige Beteiligung am Zertifizierungsverfahren „Service Qualität Deutschland“ besteht. Hierbei geht es um den Servicegedanken und die Unternehmungsführung. Ziel ist es, Gäste die „ServiceQualität“ im Betrieb spüren und erleben zu lassen.
Zusätzlich würdigte Landrat Becker die langjährige Spitzenstellung des Parkhotels Zum Stern in der heimischen Hotellerie und Gastronomie und damit das persönliche Engagement von Elke Lepper.
Seit 19 Jahren auf hohem Niveau
Im Jahr 2001 wurde das Hotel erstmals mit 4 Sternen als First-Class-Hotel klassifiziert und war damit das erste seiner Art im Schwalm-Eder-Kreis. Seit 19 Jahren wird das Sterne-Niveau durch stetige Investitionen in die Verbesserungen der Angebote und die erforderlichen Kapazitätserweiterungen gehalten“, so Landrat Winfried Becker. „Ich bin der festen Überzeugung, dass Beherbergungsbetriebe sich mittelfristig einer Klassifizierung nicht verschließen können, wenn Sie im Wettbewerb bestehen wollen. Dieses Verfahren ist die ideale Möglichkeit, die Qualität des Angebots unter Beweis zu stellen und stellt somit einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern dar und liefert ein wirksames Werbeargument.“
(red)