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Stadt sucht Leute fürs Ortsgericht

Justizia soll auch im Ortsgericht für neutrale Entscheidungen Patin stehen. Foto: nh
Justizia soll auch im Ortsgericht für neutrale Entscheidungen Patin stehen. Foto: nh

Gudensberg. Weil zwei Ehrenamtliche dieses Jahr das Ortsgericht verlassen, sucht die Stadt nach würdigen Nachfolgerinnen und fragt: Wer möchte sich als Ortsgerichtsschöffin bewerben?

Hilfsbehörden der Justiz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg hat die Aufgabe, neue Schöffinnen bzw. Schöffen zu wählen. Aus diesem Grund werden interessierte Bürger*innen gesucht, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Es gibt Bürger*innen und Gerichten wichtige Hilfestellungen und trägt dazu bei, Kosten zu sparen. Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

Aufgaben der Ortsgerichte

• Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
• Sicherung von Erbschaften (Nachlässen)
• Aufstellung von Nachlassinventaren
• Erteilung von Sterbefallanzeigen
• Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen
• Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

Wer kann Schöff*in werden?

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamt*innen und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden:
• die allgemeines Vertrauen genießen,
• lebenserfahren,
• unbescholten sind und
• ihren Wohnsitz in Gudensberg haben.
• Es ist von Vorteil, wenn sie mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden erfahren und ortskundig sind.

Amtszeit von 10 Jahren

Ortsgerichtsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
• die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
• als Rechtsanwalt und Notar zugelassen sind.

Fristen, Fragen und Bewerbung

Bei Interesse am Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe oder im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich bitte bis zum 30. Juni 2020 an die Stadtverwaltung Gudensberg, Sabine Iffert (Tel. 05603 933-146,
E-Mail: s.iffert@stadt-gudensberg.de).

Ebenso stehen die Ortsgerichtsschöffen Rainer Burkert, Tel. 05603 3298, und Gerhard Lange, Tel. 05603 1332, für weitere Informationen über die Tätigkeit der Ortsgerichtsschöffen gern zur Verfügung.

(red)