- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

FWG: Weiterbestehen der Gemeinde fraglich

Die FWG stellt den Fortbestand der Großgemeinde Ottrau in Frage (v.li.): Lukas Lippert, Burkhard Raatz, Christoph Riebeling, Beatrice Roß, Horst Bierwirth, Oliver Brosch, Markus Knoch. Foto: Markus Pollok
Die FWG stellt den Fortbestand der Großgemeinde Ottrau in Frage (v.li.): Lukas Lippert, Burkhard Raatz, Christoph Riebeling, Beatrice Roß, Horst Bierwirth, Oliver Brosch, Markus Knoch. Foto: Markus Pollok

Ottrau. Eine kürzlich einberufene Zusammenkunft der FWG Fraktion und einigen Verbandsmitgliedern hat zu den jüngsten Entwicklungen über das geplante Abwahlverfahren des Bürgermeisters getagt.

Vertrauen nachhaltig zerstört

Damit verbunden waren Fragen zur Zukunft der Gemeinde Ottrau. Die Fraktion der FWG im Gemeindeparlament kann sich eine weitere Zusammenarbeit mit Bürgermeister Norbert Miltz, nach dessen Auslassungen zu seinem Rücktritt und dem Rücktritt vom Rücktritt nicht mehr vorstellen. Das Vertrauen sei nachhaltig zerstört und man halte ein
Abwahlverfahren oder ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Amt für unausweichlich, erläutert Parteisprecher Reimund Kirbach in einer Pressemitteilung.

Desaströse Finanzpolitik

Die FWG sieht in dem Verhalten des Bürgermeisters das Eingestehen seines eigenen Versagens. Es sinke die Motivation der Feierabendpolitiker, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die FWG Ottrau stellt auch klar, dass die derzeitige Lage der Gemeinde nicht allein dem Bürgermeister anzulasten sei, sondern dass die Mehrheitsfraktionen von SPD und UWG durch eine desaströse Finanzpolitik einen erheblichen Anteil daran trügen.

Die FWG Ottrau stellt sich nun die Frage: Was kommt nach der Abwahl oder dem Rücktritt des Bürgermeisters? Die Partei kommt zu dem Ergebnis: Ein „weiter so“ kann es nicht geben.

Bürger*innen sollen über Auflösung entscheiden

Zur Gründung des Verwaltungsverbandes Südlicher Knüll (Oberaula, Ottrau und Neukirchen) hat sich die FWG Ottrau seinerzeit maßgeblich eingesetzt. Aktuell will der Verwaltungsverband eine Machbarkeitsstudie für eine Fusion der drei Gemeinden in Auftrag geben. Die FWG Ottrau nimmt dies zum Anlass, einen weiteren wichtigen Schritt zu machen
und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottrau zu diesem Thema zu befragen.

Sollte es zu einem Abwahlverfahren kommen, möchte die FWG Ottrau zusätzlich einen Bürgerentscheid herbeiführen. Daher wird die FWG Fraktion einen Antrag in die Gemeindevertretung einbringen.

Mit einem Vertreterbegehren nach § 8 b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung sollen die Gemeindevertreter einen Beschluss fassen, einen Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Gemeinde Ottrau aufgelöst werden ja, oder nein“? herbeizuführen.

(red)