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Hospital lockert das Besuchsverbot

Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bietet das Hospital zum Heiligen Geist auf seiner Homepage. Screenshot: gsk
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bietet das Hospital zum Heiligen Geist auf seiner Homepage. Screenshot: gsk

Fritzlar. Laut Erlass der Hessischen Landesregierung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfungen des Corona-Virus tritt ab dem 15. Juli 2020 eine Lockerung des Besuchsverbotes in Krankenhäusern in Kraft. Aufgrund dessen kann das Besuchsverbot am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar gelockert werden.

Zwar eingeschränkt, aber Besuch ist möglich

Patient*innen des Hospitals zum Heiligen Geist dürfen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Krankenhausaufenthaltes insgesamt bis zu zwei Besuche von max. zwei Personen pro Besuch erhalten. Ab dem siebten Tag des Aufenthaltes dürfen täglich max. zwei Besucher empfangen werden, wobei die Besuchszeit von 45 Minuten nicht überschritten werden darf. Ein Besuch ist in der Zeit von 13 bis 19 Uhr möglich.

„Wir freuen uns, dass unsere Patienten wieder Besuch empfangen dürfen. Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums sind wir verpflichtet, die Daten der Besucher zu erheben und die Besuchszeiten pro Patient zu begrenzen“, sagt Dr. Carsten Bismarck, medizinischer Geschäftsführer des Hospitals. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden, insbesondere zur besuchten Person.

Logo: Hospital zum Heiligen Geist, Fritzlar
Logo: Hospital zum Heiligen Geist, Fritzlar

Online-Formular verkürzt Wartezeit

Zudem ist das Tragen eines vom Krankenhaus gestellten oder akzeptierten Mund-Nasen-Schutzes zwingend erforderlich. Beim Betreten des Krankenhauses obliegt jedem Besucher die Verpflichtung, seinen Namen, Anschrift, Telefonnummer und Besuchszeit zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen in einem Formular zur Erfassung der Besucherdaten zu hinterlassen. Um die Wartezeiten beim Betreten des Hauses zu reduzieren, hat das Hospital die Möglichkeit geschaffen, das Formular von der Homepage www.hospital-fritzlar.de/corona downzuloaden. Natürlich können die Besucher das Formular auch vor Ort ausfüllen.

Besonderheiten der Intensivstation

Für Patientenbesuche auf der Intensivstation besteht eine besondere Regelung. Patienten, die auf der Intensivstation liegen, können nur mit Voranmeldung und nach Absprache mit dem zuständigen Arzt und Pflegepersonal Besuch empfangen. Das Hospital trifft weiterhin umfangreiche Vorkehrungen, damit Patient*innen sowie Mitarbeiter vor dem Corona-Virus geschützt werden. Es wird darauf geachtet, dass die Gefahr einer Infektion für alle Beteiligten minimiert wird. Alle tragen die Verantwortung, durch die Einhaltung der genannten Regelungen die Infektionsgefahr weiterhin so gering wie möglich zu halten.

(red)