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Amtsgericht stellt fest: Es gibt nur eine FWG!

Das Gericht hat entschieden. Die Freie Wählergemeinschaft im Landkreis bleibt mit ihrer Abkürzung „FWG“ einzigartig. Foto: nh
Das Gericht hat entschieden. Die Freie Wählergemeinschaft im Landkreis bleibt mit ihrer Abkürzung „FWG“ einzigartig. Foto: nh

Homberg. Das Kürzel „FWG“ steht im Schwalm-Eder-Kreis für die Freie Wählergemeinschaft. Mit dieser schlichten Feststellung hat das Amtsgericht Fritzlar einer erst kürzlich gegründeten Initiative verboten, ebenfalls die Abkürzung „FWG“ zu verwenden.

Der Verwirrung vorgebeugt

Die originale FWG wurde bereits 1991 gegründet und ist seit 2003 im Kreistag vertreten. „Dass nun eine neue Wählergruppe versucht hat, diese Abkürzung zu nutzen, ehrt uns“, sagen Markus Opitz und Stefan-Jens Witzel, stellvertretende Vorsitzende der FWG Schwalm-Eder. „Darin zeigt sich die hohe Akzeptanz und Bekanntheit, die sich die FWG in den vergangenen Jahren im Landkreis erarbeitet hat.“

Dennoch habe die Partei nicht zulassen können, dass andere Gruppen das Kürzel nehmen, um bei der nächsten Wahl auf Stimmenfang zu gehen. Alles andere würde zur Verwirrung führen. Auch weiterhin werde man die bewährte und kompetente Arbeit im Landkreis fortsetzen – als freie Wählergemeinschaft FWG.

(red)