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Was hilft im Job gegen sexuelle Belästigung?

Die sexuelle Belästigung ist ein so schwerwiegendes gesellschaftliches Problem geworden, dass zahllose Opfer ihre Leiden in einer ganzen Bewegung zusammengefasst haben: MeToo – auch mich hat es getroffen. Foto: nh | Pixabay
Die sexuelle Belästigung ist ein so schwerwiegendes gesellschaftliches Problem geworden, dass zahllose Opfer ihre Leiden in einer ganzen Bewegung zusammengefasst haben: MeToo – auch mich hat es getroffen. Foto: nh | Pixabay

Region. Am heutigen 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) engagiert sich bspw. mit einem Ratgeber gegen sexuelle Belästung am Arbeitsplatz.

Gefahr in den eigenen vier Wänden

Jenny Huschke, Regionsgeschäftsführerin des DGB in Nordhessen sagt: „Gewalt gegen Frauen ist leider hochaktuell; nicht erst, seitdem Corona für viele Frauen die eigenen vier Wände zur Gefahrenzone gemacht hat. Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten: oft ist sie sichtbar und brutal, nicht selten subtil, in jedem Fall inakzeptabel! Wir sagen Nein zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen! Dafür kann jede*r etwas tun.“

Zotige „Witze“ und unerwünschte Berührungen

Der DGB und mit ihm zahlreiche Mitstreiter*innen engagieren sich laut Huschke auch gegen sexuelle Belästigung, etwa am Arbeitsplatz. Denn: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend. Jede/r zweite Beschäftigte hat in der Firma, der Dienststelle, beim Job schon sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen oder unerwünschte Berührungen erlebt. Doch das bleibt oft ein Tabu. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann das Betriebsklima vergiften, Betroffene demotivieren und krank machen, auch die Leistung des Unternehmens mindern.

Unternehmen in der Pflicht

Unternehmen sind auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Sie müssen vorbeugen, Beschäftigte schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen.

Was Unternehmen und betriebliche Interessenvertretungen konkret tun müssen bzw. können, wie und wo Betroffene Unterstützung finden, greift ein aktueller Ratgeber der Gewerkschaft auf:

http://www.nordhessen.dgb.de

DGB-Leitfaden-gegen-sexuelle-Belaestigung-am-Arbeitsplatz-1.pdf (PDF, 1 MB)