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Neues Verfahren für die KfZ-Zulassung

Wegen der Corona-Pandemie lässt die Stadt Schwalmstadt in der Zulassungsstelle keinen Publikumsverkehr mehr zu. Stattdessen gibt es ein neues Verfahren. Fotomontage: gsk
Wegen der Corona-Pandemie lässt die Stadt Schwalmstadt in der Zulassungsstelle keinen Publikumsverkehr mehr zu. Stattdessen gibt es ein neues Verfahren. Fotomontage: gsk

Schwalmstadt. Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus’ hat die Stadt Schwalmstadt den Publikumsverkehr in der Zulassungsstelle bis auf Weiteres eingestellt.

Zulassungswünsche in die Box

Ab sofort gilt ein neues Zulassungsverfahren. Eine Bearbeitung gewünschter Fahrzeugzulassungen ist demnach nur dann möglich, wenn die nötigen Unterlagen komplett in einem Umschlag mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bei der Zulassungsstelle Schwalmstadt in die Box im Eingangsbereich eingeworfen werden.

Die erforderlichen Unterlagen:
• Original-Fahrzeugbrief
• Original-Fahrzeugschein / bei Neufahrzeugen die EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
• Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
• Bei Firmen Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
• Kopie EC-Karte vom Steuerzahler
• eVB-Nr. von der Versicherung
• ggf. alte/neue Kennzeichen (Kennzeichenmitnahme ist möglich)
• neue Kennzeichen können bei der Abholung gedruckt werden
• HU-Bericht, wenn die aktuelle HU nicht im Fahrzeugschein steht
• SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer (vom Halter und bei abweichendem Zahler auch von diesem unterschrieben)
• Vermerk, ob eine Feinstaubplakette gewünscht ist.

Die Abgabezeiten:
Mo.-Fr. 08.00 – 11.00 Uhr + Do. 13.30-15.30 Uhr
Die Abholung wird dann telefonisch vereinbart!

Die Stadt Schwalmstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Unterlagen komplett eingereicht werden.

(red)