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Früherer Impftermin? Profil im Landesportal löschen

Schwalm-Eder. Um unnötige Terminausfälle zu vermeiden, bittet der Schwalm-Eder-Kreis alle Bürgerinnen und Bürger, die im Impfterminportal des Landes Hessen registriert sind, jedoch einen früheren Impftermin bekommen haben, ihre vom Land vergebenen Termine nicht nur zu stornieren, sondern das angelegte Profil gänzlich zu löschen.

Die Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf. Auch für den Schwalm-Eder-Kreis wurden für die kommenden Wochen erhöhte Liefermengen Impfstoff seitens des Landes zugesagt. Zudem wurde die Impfpriorisierung für das Vakzin von AstraZeneca für das Impfen in den Hausarztpraxen in dieser Woche komplett aufgehoben, so dass ab sofort auch Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren bei den Hausärztinnen und Hausärzten möglich sind.

Ist eine Impfberechtigte Person im Portal des Landes Hessen registriert, erhält jedoch über die Hausärztin/den Hausarzt oder über die Nachrückerliste des Kreises kurzfristig einen Impftermin, wird dringend darum gebeten, das erstellte Profil auf dem Impfportal zu löschen.

Werden bereits vergebene Termine nicht storniert und das Profil nicht gelöscht, können Termine nicht neu vergeben werden. Zudem bleiben bereits geimpfte Personen mit ihrem Profil unnötigerweise weiterhin im Terminvergabesystem. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, im Fall eines vorgezogenen Termins, das gesamte Profil auf www.impfterminservice.hessen.de unter „Terminänderung“ zu löschen.

„Wir sind froh, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile auf mehreren Wegen ermöglichen können, eine Impfung zum Schutz vor dem Corona-Virus zu erhalten. Wir haben jedoch noch immer nicht genügend Impfstoff zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Personen, die bereits eine Impfung außerhalb des Terminmanagements des Landes erhalten haben, ihr Profil löschen. Nur so können wieder freigewordene Termine neu vergeben werden und die Impfkampagne schneller voranschreiten“, appelliert Landrat Winfried Becker.

Der Landkreis hat ein Erklärvideo zum Thema bereitgestellt, dass über YouTube abrufbar ist: https://youtu.be/jGuf3UOqbJg

Hintergrundinformation

Sieben-Tage-Inzidenz des RKI ist aktuell maßgeblich für die Bundes-Notbremse

Seit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse muss der Schwalm-Eder-Kreis die Inzidenz des RKI als offiziellen Inzidenz-Wert übernehmen. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration greift auf diesen Wert zurück, um festzustellen welche Maßnahmen im Schwalm-Eder-Kreis umgesetzt werden müssen. Diese Feststellung ist für den Landkreis bindend.

Die Infektionszahlen durchlaufen einen mehrstufigen Meldeweg vom Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises über das Land Hessen bis zum RKI. Um 0.00 Uhr stellt das RKI dann täglich die jeweilige Inzidenz fest und vermeldet diese auf seinem Dashboard.

Dadurch kommt es zu Abweichungen, zwischen der RKI-Inzidenz und der Inzidenz, die sich aus den vom Gesundheitsamt tagesaktuell gemeldeten Zahlen errechnen lässt. Entscheidend ist aber der vom RKI festgestellte Inzidenzwert.

Um die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin umfassend zu der aktuellen Entwicklung der Infektionen im Landkreis zu informieren veröffentlicht der Schwalm-Eder-Kreis auch weiterhin die tagesaktuellen Zahlen des Gesundheitsamtes. Diese sind: „Infizierte insgesamt“, „aus Isolation entlassen“, „Verstorbene“, „aktuell Infizierte“ sowie „Infizierte letzte 7 Tage“.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen werden weiterhin täglich um 14.30 Uhr unter www.schwalm-eder-kreis.de aktualisiert. (red)



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