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Justiza siegt über Unternehmerwillkür

Die Kollegen freuen sich über das Urteil: Das „Absägen von Betriebsräten“ hat das Arbeitsgericht Kassel gerügt. Foto: © Andreas Köppe
Die Kollegen freuen sich über das Urteil: Das „Absägen von Betriebsräten“ hat das Arbeitsgericht Kassel gerügt. Foto: © Andreas Köppe

Region. Ein wichtiges Urteil für die gesamte nordhessische Region hat das Kasseler Arbeitsgericht gefällt: Die Gründung eines Betriebsrates ist kein Kündigungsgrund.

Gericht kassiert die Kündigungen

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD-Unterbezirk Waldeck-Frankenberg, begrüßt die arbeitsgerichtliche Entscheidung des zuständigen Arbeitsgerichts Kassel hinsichtlich der Kündigung gleich mehrerer Betriebsratsmitglieder.

Es bestehen zu Recht hohe gesetzliche Hürden, die nun auch die in Bad Arolsen ansässige Firma BM Logistic Solutions GmbH zu spüren bekam. Das Unternehmen wollte ganz nach Gutsherrenart gleich drei Kollegen wegen der Gründung eines Betriebsrates loswerden und hatte ihnen fristlos gekündigt.

Der Unterbezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Waldeck-Frankenberg, Ralf Wiegelmann, begrüßt den Ausgang der arbeitsgerichtlichen Verhandlung am Arbeitsgericht Kassel, das am Dienstag, dem 18. Mai, tagte und zugunsten der gekündigten Mitarbeiter entschied. Der zuständige Richter befand in seinem Urteilsspruch, dass das Arbeitsverhältnis unverändert fortbestehe und kassierte damit die Kündigung von zwei der Mitarbeiter. Bei dem dritten Mitarbeiter werde sich das Arbeitsgericht Kassel in einem weiteren Termin beschäftigen.

Rechtstaatlichkeit siegt über Gutsherrenart

Schon frühzeitig stand die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im engen Austausch mit der zuständigen Gewerkschaft, der IG Metall Nordhessen, übermittelte ihre uneingeschränkte Solidarität im Kampf um die sofortige Wiedereinstellung der gekündigten Kollegen und forderte in diesem Zusammenhang weiter die Einrichtung eines Wahlvorstands.

Nach Rechtsauffassung der AfA Waldeck-Frankenberg war schon frühzeitig klar, dass die Betriebsratsgründung keinen Kündigungsgrund darstellt, so Wiegelmann. Vielmehr sei die Auseinandersetzung ein Kampf um Gerechtigkeit, Respekt, Würde und Anerkennung aller Beschäftigten gewesen. Es erfülle ihn persönlich mit großer Freude, dass die Kollegen im Kampf standhaft geblieben sind und sich nicht einschüchtern ließen.

Gekündigte leiten sofort Betriebsratswahl ein

Nur einen Tag, nachdem das Arbeitsgericht Kassel ihre Kündigungen für unwirksam erklärt hat, haben zwei Kollegen von BM Logistics am 19. Mai erneut per Aushang zur Bestimmung eines Wahlvorstands eingeladen.

Nach einem weiteren Arbeitstag ließ die Firma BM Logistic Solutions GmbH mitteilen, dass der Betrieb nicht betriebsratsfähig und somit keine Betriebsratswahl möglich sei. „Diese Auffassung können wir als Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in Waldeck-Frankenberg in keinster Weise nachvollziehen. Es ist ein perfides und durchsichtiges Spiel seitens der Geschäftsführung der BM Logistic Solutions GmbH“, so Wiegelmann. „Die Kollegen vor Ort bitte ich eindringlich durchzuhalten und sich nicht in Lager spalten zu lassen, denn dieses wird versucht“, ist sich Wiegelmann sicher.

Betriebsrat motiviert zu Höchstleistungen

Wiegelmann abschließend: „Es wurde uns einmal wieder exemplarisch vor Augen geführt, dass Betriebsräte unverzichtbar für ein gutes Miteinander, bessere Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze sind. Nur dann kann ein Betrieb gut funktionieren und seine Mitarbeiter zu Höchstleistungen motivieren.“

(red)