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Wenn das Chatten strafbar wird …

Schwalm-Eder. Hausaufgaben, Gruppenarbeiten, gemischt mit lustigen Bildern, Videos, GIFs und Texten – all dies wird in diversen Messengerdiensten, etwa WhatsApp, von Schüler:innen wie selbstverständlich ausgetauscht.

Frage nach den Konsequenzen

Dass sich darunter aber auch teilweise demokratiefeindliche, extremistische und sogar menschenverachtende Inhalte befinden, ist leider in der heutigen Zeit allgegenwärtig geworden. Oftmals erscheinen die Beiträge satirisch oder lustig, jedoch können beim Teilen dieser Inhalte auch strafrechtlich relevante Handlungen begangen werden.

Es stellen sich die Fragen: Welche Handlungsoptionen gibt es für Eltern, wenn sie solche Inhalte bemerken? Welche strafrechtlichen Konsequenzen entstehen für Schülerinnen und Schüler?

Infoveranstaltung im Juli

Die Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT) des Schwalm-Eder-Kreises bietet in Kooperation mit weiteren drei nordhessischen DEXT-Stellen am 06.07.2021 von 18-20 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Eltern an. Als Referenten sind der Jugendkoordinator der Polizeidirektion, der Extremismusbeauftragte des Staatlichen Schulamts und das Projekt Rote Linie als Pädagogische Fachstelle für Rechtsextremismus eingeladen.

Anmeldung zum Zoom-Meeting

Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird über die Online-Plattform Zoom stattfinden. Anmeldungen bis zum 05.07.2021 unter folgendem Link: https://lets-meet.org/reg/64927b7502230a338d
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Anna Stiehl, DEXT-Fachstelle Schwalm-Eder-Kreis, unter 05681/775-718 oder per E-Mail an anna.stiehl@schwalm-eder-kreis.de.

(red)