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Über 300 Prämien für Ausbildungsplätze

Dr. Thomas Fölsch. Foto: ihk Kassel-Marburg
Dr. Thomas Fölsch. Foto: ihk Kassel-Marburg

Schwalm-Eder. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg weist darauf hin, dass das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ noch einmal verbessert worden ist.

Anreize für die Übernahme

Es unterstützt Unternehmen dabei, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und auszubauen. Zugleich soll Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert sowie im Falle einer Firmeninsolvenz Anreize zur Übernahme von jungen Nachwuchskräften geschaffen werden.

Wichtig: Um eine Prämie bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. Unverzichtbar ist die Bestätigung der Kammern über die angebotenen Ausbildungsplätze. Bislang hat die IHK über 300 Bescheinigungen für Ausbildungsbetriebe in Nordhessen und dem Kreis Marburg ausgestellt.

Erfolgsmodell mit Zukunft

„Nutzen Sie die duale Berufsausbildung, um ihren Fachkräftebedarf auch über die Pandemie hinaus zielgenau zu sichern“, appelliert Dr. Thomas Fölsch, Bereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der IHK an die Unternehmen. „Denn weiterhin gilt: Das Erlernen eines Berufs in Theorie und Praxis ist ein Erfolgsmodell mit Zukunft.“ Dabei biete es sich an, bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen. Unternehmen, die erstmals ausbilden wollen, können sich mit ihren Fragen beziehungsweise für ein Erstgespräch an die IHK-Bildungsberater wenden (Tel. 0561 7891-288, E-Mail: bildungsberatung@kassel.ihk.de). Das Team hilft ebenso Schülern, Eltern und Lehrern bei Fragen rund um die Berufswahl und Ausbildung weiter.

Weiterhin hohe Vertragsprämien

Seit Frühsommer vergibt das Bundesprogramm höhere Prämien für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen Juni 2021 und Februar 2022 abgeschlossen werden. Betriebe, die so ausbilden wie in den vergangenen drei Jahren, erhalten für jeden abgeschlossenen Vertrag eine Prämie von 4.000 Euro. Wenn sie mehr ausbilden, bekommen sie 6.000 Euro für jeden weiteren abgeschlossenen Vertrag. Die Prämien können auch für Ausbildungswechsler gewährt werden.

Sonderprämien wegen Lockdown

Zudem sind die Voraussetzung der Corona-Betroffenheit sowie die Betriebsgrößen weiter gefasst worden. Einen Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro können Kleinstbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten geltend machen, wenn sie trotz des zweiten Lockdowns zwischen November 2020 und dem 31. Juli 2021 die Ausbildung an mindestens 30 Arbeitstagen fortgesetzt haben. Zudem besteht für Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, die Chance, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten.

Weitere Informationen unter www.ihk-kassel.de/ausbildungspraemie oder per E-Mail an praemie@kassel.ihk.de sowie beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 4 5555 20.

(red)