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Spitzenverband wird Bundeskammer

IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan. Foto: ihk
IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan. Foto: ihk

Region. Der Spitzenverband der Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), wird zur Deutschen Industrie- und Handelskammer und damit zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Gesamtinteresse der Wirtschaft

Der DIHK ist derzeit ein eingetragener Verein. Am 11. August 2021 wurde das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die Umwandlung bekanntgegeben. Das Gesetz tritt heute, 12. August 2021, in Kraft. Der DIHK e. V. wird durch das Gesetz zum 01. Januar 2023 in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt, in der alle deutschen Industrie- und Handelskammern Mitglied sind. Auf dieser Basis kann sich der DIHK nun rechtssicher wieder ungehindert der Aufgabe widmen, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft auf Bundes-, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen.

Politische Interessenvertretung

Die Industrie – und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt dies. IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan unterstreicht: „Es ist gut, dass die Umwandlung des DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nun vollzogen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass alle IHK-Mitgliedsunternehmen auch auf nationaler Ebene in die politische Interessenvertretung eingebunden sind. Mit der neuen Bundeskammer hat das Gesamtinteresse der Wirtschaft wieder eine erkennbare Stimme“. Die Bundeskammer soll künftig der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums unterliegen.

(red)