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Inzidenz über 35, Kreis erlässt Verfügung

Landrat Winfried Becker. Foto: Manuel Philippi | Kreisverwaltung Schwalm-Eder
Landrat Winfried Becker. Foto: Manuel Philippi | Kreisverwaltung Schwalm-Eder

Schwalm-Eder. Mit einer neuen Allgemeinverfügung kommt der Schwalm-Eder-Kreis der Verpflichtung des Landes Hessen nach, geeignete Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, sollte der Inzidenzwert einen Wert von mehr als 35 erreichen.

44. Allgemeinverfügung erlassen

Mit der seit dem 19. August 2021 gültigen Hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, greift auch das aktualisierte Eskalationsstufenkonzept der hessischen Landesregierung. Im Falle steigender Inzidenzen haben die hessischen Kreise und kreisfreien Städte auf Basis des Konzepts im Rahmen von Allgemeinverfügungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – und zwar bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner. Entsprechend hat der Schwalm-Eder-Kreis die 44. Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 im Kreisgebiet erlassen.

Eskalationskonzept ab Sonntag in Kraft

Der Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts für den Schwalm-Eder-Kreis liegt am Freitag, 27. August 2021, bei 35,60. Die Regelungen der 44. Allgemeinverfügung gelten ab Sonntag, 29.08.2021, 00:00 Uhr. Sollte der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 35 liegen, sind die getroffenen Maßnahmen wieder aufzuheben.

Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 nur für Personen mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulässig. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

Gültiger Negativnachweis (3G-Regel)

• für Besucher und Besucherinnen zum Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
• für Gäste zum Einlass in die Innengastronomie (dies gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen),
• für Gäste zum Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,
zum Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) (dies gilt nicht für den Spitzen- und Profisport), in Hotels und vergleichbare Übernachtungsbetriebe bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche,
• für Kunden und Kundinnen bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.

Höherer Ansteckungsgrad durch Delta-Variante

„Da der Inzidenzwert für den Schwalm-Eder-Kreis nun auch über 35 liegt, sind wir auf der Grundlage des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen gezwungen, eine Allgemeinverfügung mit weiteren ergänzenden Regeln zu erlassen, um das diffuse Infektionsgeschehen im Kreisgebiet zu begrenzen“, erläutert Landrat Winfried Becker. „Gerade durch die vorherrschende Delta-Variante gibt es einen höheren Ansteckungsgrad. Leider besteht noch keine Herden-Immunität, deswegen ist es nach wie vor wichtig, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Unser Impfzentrum steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises bis zum 30. September für Erst- und Zweitimpfungen an 7 Tagen in der Woche ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, denn nur gemeinsam können wir eine weitere Verbreitung des Virus und mögliche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verhindern.“

(red)