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Kellerkonzerte: „Oberirdisch“

In diesem Jahr finden die Kellerkonzerte nur oberirdisch mit „Harvest Moon“ (unser Bild) und dem „Duo Fragile“ statt. Foto: nh

Gudensberg. Das beliebte Veranstaltungsformat „Kellerkonzerte“ kann wegen der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden.

Nur begrenzte Personenzahl

Stattdessen gibt es am Samstag, 11. September Konzerte in der Ev. Stadtkirche sowie im Kulturhaus Synagoge. Jedes Konzert findet zweimal an diesem Abend statt, ab 19.30 Uhr und ab 21.30 Uhr.

○ Harvest Moon „Favorite Songs“
Ev. Stadtkirche, Alter Markt (Limitierte Personenzahl: 50)
„Harvest Moon Duo“ sind der Sänger und Saxophonist Hugo Scholz und der Gitarrist Frank Sommerfeld. Sie präsentieren ein Best-Of-Programm mit Titeln ihrer Lieblingsinterpreten.

○ Duo Fraglie „Shallow Waters“
Kulturhaus Synagoge, Hintergasse 23 (Limitierte Personenzahl: 25)
In ihrem Debut-Programm „Shallow Waters“ tauchen Kerstin Eulen und Frank Matthäus ab, ein, unter oder auch wieder auf in Sternstücke des Pop, Jazz und Soul.

Vorverkauf und Lesepfad

Eintrittskarten für die Konzerte kosten 10 € für zwei Veranstaltungen, das Einzelticket ist zum Preis von 10 € zu haben. An der Abendkasse werden für das Einzelticket 12 € fällig.

Vorverkauf: Stadt Gudensberg, Bürgerbüro, Kasseler Straße 2, 34281 Gudensberg, Tel.: 05603/933-0 oder im Internet unter www.reservix.de und www.gudensberg.de.

Zur Einstimmung findet um 18 Uhr eine Führung über den Lesepfad in der Gudensberger Altstadt statt. Er ist mit Beiträgen rund um das Thema „900 Jahre Gudensberg“ bestückt, da Gudensberg vor 900 Jahren in den Geschichtsbüchern erstmals erwähnt wurde. Treffpunkt für die Führung ist am Rathaus (Schweinebrunnen, Untergasse). Die Kosten werden vor Ort beglichen und betragen pro Person 2 Euro, Kinder bis 14 Jahre sind frei. Die Führung dauert ca. 1,5 Stunden, so dass im Anschluss bequem noch eine der angebotenen Veranstaltungen besucht werden kann.

Es gilt die 3G-Regel

Die Konzerte finden unter den aktuell geltenden Kontakt- und Hygienevorschriften des Landes Hessen statt; es gilt die 3G-Regel. Entsprechende Nachweise sind beim Einlass vorzulegen. Besucher werden zudem gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen – auch am Sitzplatz.

(red)