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Neues Kriterium löst 7-Tage-Inzidenz ab

Schwalm-Eder. Nach neuer Landesregelung löst die Hospitalisierungsinzidenz die frühere 7-Tage-Inzidenz als maßgebenden Wert für Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie ab.

Kreis hebt zwei Allgemeinverfügungen auf

Aufgrund der seit Donnerstag, 16.09.2021, gültigen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, hat der Schwalm-Eder-Kreis seine 44. und 45. Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Ab sofort sind in ganz Hessen die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung maßgebend für Regelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Mit dem Wechsel zur Hospitalisierungsinzidenz wird der Fokus zur Bewertung des Infektionsgeschehens nun auf die Zahl der Personen gelegt, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona in ein Krankenhaus müssen. Zudem ist die Anzahl der mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten maßgebend. Beim Überschreiten festgelegter Schwellenwerte entscheidet das Land Hessen über weitere Maßnahmen.

Hierfür sind zwei Stufen festgelegt:

○ Stufe 1: Übersteigt die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 8 oder sind mehr als 200 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt, werden Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen verschärft (z.B. Nachweis nur noch mit PCR-Test).

○ Stufe 2: Übersteigt die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 15 oder sind mehr als 400 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt, werden Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen weiter verschärft (z.B. Zugang nur für Geimpfte und Genesene).

Schutz vor schweren Krankheitsverläufen

Ab Freitag, 17. September, sollen die Werte für Hospitalisierung und Intensivbetten im täglichen Bulletin des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bekannt gegeben werden. Zuletzt (14.09 2021) lag die Hospitalisierungsinzidenz bei 2,51 und die Intensivbettenbelegung bei 146. Der Schwalm-Eder-Kreis wird die maßgebenden Werte täglich auf seiner Internetseite melden.

„Jetzt liegt es an jeder und jedem Einzelnen, einen Teil dazu beizutragen, die Hospitalisierungsinzidenz so niedrig wie möglich zu halten, sich selbst zu schützen und damit die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen“, erläutert Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. „Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet die Impfung. Mit über 62 Prozent bei den vollständig geimpften Personen liegen wir im Schwalm-Eder-Kreis knapp über dem Landesschnitt, das ist gut. Dennoch müssen wir noch mal mehr Tempo bei der Impfkampagne aufnehmen, wenn wir das Risiko minimieren wollen, im Herbst und Winter unsere Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen zu bringen.“

Noch bis 30. September ohne Termin zur Impfung

Als Gesundheitsdezernent des Landkreises weist Kaufmann darauf hin, dass Impfungen noch bis zum 30. September täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr im Impfzentrum des Schwalm-Eder-Kreises in Fritzlar möglich sind. Termine müssen dafür nicht vereinbart werden.

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen gibt es auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de.

(red)