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Gaststätten können Förderanträge stellen

Schwalm-Eder. Rund zehn Millionen Euro stehen im Gaststätten-Sonderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zur Verfügung. Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten können ab sofort zu besonders attraktiven Konditionen Förderanträge für Investitionen in ihren Betrieb stellen.

Fortbestand der Gaststätten

Gerade in den ländlichen Räumen sind Gaststätten als Treffpunkte, zur Belebung von Städten und Gemeinden und Stärkung der touristischen Infrastruktur besonders wichtig.

Nach den harten Monaten des Lockdowns soll die Möglichkeit geboten werden, die Öffnung von Gaststätten in den ländlichen Räumen mit neuen Investition in den eigenen Betrieb zu gestalten. Vom frischen Anstrich der Außenfassade bis hin zur modernen Kücheneinrichtung oder dem neuen digitalen Kassensystem – gefördert wird fast jede Investition ab 15.000 Euro, die zum Fortbestand oder zur Attraktivität einer Gaststätte beiträgt.

Antragszeitraum bis 17. Oktober 2021

Der aktuelle Förderaufruf beginnt am 20.09.2021 und endet am 17.10.2021; weitere Förderaufrufe folgen in 2022 und 2023. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Die Anträge können online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden:
https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036

Fragen beantwortet der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel.: 05681 775-820.

(red)



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