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Wasserzählerstände wieder digital

Die Stadt Melsungen erinnert an die Frist zur Ablesung der Wasserzähler. Foto: Schmidtkunz

Melsungen. Auch in diesem Jahr erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die im Vorjahr ihren Zählerstand online gemeldet haben, eine Aufforderung zum Ablesen und Eingeben der Zählerstände per E-Mail.

Kassenzeichen und Zählernummer parat halten

Die E-Mails werden in der ersten Woche im Dezember versandt. Die Stadtwerke möchten alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, online über das Kundenportal unter www.melsungen.de (-> Online-Zählerstanderfassung) ihren Zählerstand zu erfassen. Das Portal wird ab dem 01.12.2021 freigeschaltet. Für die Eingabe werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der abgelesene Endstand auf der Wasseruhr benötigt.

Ablesekarten per Post

Der Versand der Ablesekarten über den Postweg erfolgt in der 50. Kalenderwoche, wenn bis dahin keine digitale Erfassung über das Kundenportal registriert wurde. Die Kunden werden gebeten, den abgelesenen Zählerstand spätestens bis zum 05.01.2022 mitzuteilen.

Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, den Stand auf der Ablesekarte einzutragen und kostenfrei per Post zu übermitteln. Weiterhin kann der Zählerstand auch gern per E-Mail an janina.saur@melsungen.de oder telefonisch unter 05661/708-127 mitgeteilt werden.

Preis nach Verordnung

Der Bruttopreis pro m³ Frischwasser beträgt für den Abrechnungszeitraum 1,26 Euro. Die Bruttopreise beim Wasser sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz in Höhe von 7 %.

(red)