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Zugang zur Verwaltung nur mit 3G und Termin

Schwalmstadt. Auch nach fast zwei Jahren Pandemie beeinflusst das Corona-Virus das öffentliche Leben noch in vielen Bereichen. Vor allem in den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen bundesweit rasant angestiegen.

Kontakt aus der Ferne

Intensivstationen geraten an ihre Kapazitätsgrenzen. „Diese zuletzt wieder sehr dynamische Lage verpflichtet uns alle zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber uns und unseren Mitmenschen“, bringt es Stefan Pinhard auf den Punkt. In seiner Mitteilung vom Mittwoch appelliert der Bürgermeister an alle, die Stadtverwaltung nur in wirklich nötigen Fällen aufzusuchen. Anliegen, die nicht zwingend vor Ort geäußert werden müssen, sollen telefonisch (06691-207-0) oder per E-Mail (info@schwalmstadt.de) geklärt werden.

Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache für eine dringende und unaufschiebbare Erledigung nötig sein, ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt dann die 3G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen die entsprechende Bescheinigung und ungeimpfte Personen einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest (oder einen nicht mehr als 48 Stunden alten PCR-Test) vorweisen.

In allen Dienststellen der Stadtverwaltung ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske (OP, FFP2- oder FFP3-Maske) sowie das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln Pflicht.

Regeln in Gemeinschaftshäusern und Sportlerheimen

Nutzerinnen und Nutzer von Gemeinschaftshäusern und Sportlerheimen werden ausdrücklich aufgefordert, die Notwendigkeit einer geplanten Präsenzveranstaltung zu prüfen. Familien- und Weihnachtsfeiern können ab sofort nicht mehr in städtischen Einrichtungen stattfinden. Erlaubt bleiben hingegen Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Sitzungen von politischen Gremien, Chorproben oder Trainingsbetrieb. In allen Fällen gilt die Maskenpflicht. Lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.

Bei Veranstaltungen ab 100 und bis 250 Teilnehmenden gilt die 2G+-Regelung. Der Stadt als Eigentümer und Hausherr der Einrichtungen bleibt es unbenommen, schärfere Regelungen zu erlassen. „Ich bitte Sie alle um Verständnis und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen. Wir müssen jetzt gemeinsam einer Zuspitzung der vierten Welle entschieden entgegenwirken. Das gelingt nur, indem wir unsere persönlichen Belange abermals zurückstellen und uns rücksichtsvoll gegenüber unseren Mitmenschen verhalten“, so Pinhard abschließend.

(red)



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