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Feuerwerk nur mit Einschränkungen

Gebot der Stunde: Korken knallen lassen, statt Böllern. Foto; nh

Schwalm-Eder. Der Landkreis erlässt im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen die 47. Allgemeinverfügung, nach der an publikumsträchtigen Orten keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Für Feuerwerk verbotene Zonen

Auch der Jahreswechsel 2021/2022 wird aufgrund der Corona-Pandemie anders gefeiert als gewohnt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist dieses Jahr im gesamten Bundesgebiet verboten. Zudem darf an Orten mit viel Publikum kein Feuerwerk (Kategorie F2) abgebrannt werden. Welche Orte dies im einzelnen sind, haben die zuständigen Städte und Gemeinden gegenüber dem Schwalm-Eder-Kreis bestimmt.

a) Bad Zwesten:
• Kurpark samt Kurgelände mit Parkplätzen (Hardtstraße 7, 34596 Bad Zwesten)

b) Fritzlar:
• Allee (komplett Park und ZOB)
• Kasseler Straße von Marktplatz bis Ende
• Gießener Straße von Marktplatz bis Georgengasse
• MarktplatDomplatz/Dr.-Jestädt-Platz
• Am Grauen Turm einschl. Parkplatz Burggraben bis Frohnhofweg
• Oberer und Unterer Schulweg
• Berliner Platz mit BBhf. im Schladenweg
• Neustädter Straße bis Ziegenberg
• Außenbereich der Stadthalle, einschließlich Parkplatz
• Bahnhof Fritzlar, Am Güterbahnhof

c) Melsungen
• Kernstadt zwischen B 83, L 3147 (Schloßstraße) und dem Gewässer Fulda)

d) Oberaula
• Marktplatz mit Marktstraße
• B 454, Niederrheinische und Hersfelder Straße
• L 3157, Bahnhofstraße
• Ortsdurchfahrten

e) ○ Schwalmstadt-Treysa:
• Altstadt mit Bahnhofstraße, Hexengäßchen und Schwalmgalerie
• ehem. Harthbergkaserne
• Einkaufszentrum Walkmühlenweg
• Parkhaus im Hexengässchen
• Treppenstraße/Sparkassenpassage
• Haaßehügel
• Ecke Stein- und Wagnergasse/Walkmühlenweg (Hexenturm)
• Ostergrundweg

○ Schwalmstadt-Ziegenhain:
• Festung mit Paradeplatz, Lüdertor und Muhlystraße
•Wiederholdstraße
• Kasseler Straße
• Fünften- und Dammweg (Schulen, Kindergarten, Schwimmbad)
• Alleeplatz
• Ernst-Ihle-Straße

Entlastung der Notaufnahmen

„Wir bitten eindringlich all diejenigen, die noch Feuerwerkskörper vorrätig haben, sich an die Regelungen zum Abbrennen dieser zu halten, damit es nicht zu Unfällen oder auch Bränden kommt“, mahnt Landrat Winfried Becker.

Laut Landesregierung sollen die Verbote das Unfallrisiko mit Böllern und Raketen minimieren, damit die pandemiebedingt fast ausgelasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser sich in der Silvesternacht nicht auch noch um Personen kümmern müssen, die sich mit Feuerwerkskörpern verletzt haben.

Zur Pyrotechnik der Kategorie F2 gehören Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 fallen nicht unter das Abbrennverbot. Hierzu zählen beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen.

www.schwalm-eder-kreis.de

(red)