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FDP: Jagdgenossen sollten klagen

Von links: Walter Keim, Ralf Desel, Reinhard Otto, Jürgen Lenders, Wiebke Knell. Foto: nh

Schwalmstadt. Wildbrücken sind ökologisch wichtig. Sie sorgen für den genetischen Austausch und damit für einen gesunden Wildbestand – insbesondere beim Rotwild. Es gibt laut FDP aber bürokratische Probleme.

Wertminderung des Eigentums

Daher sind Hessens Jägerinnen und Jäger Wildbrücken gegenüber positiv eingestellt, auch wenn seit dem Jahr 2011 die Jagd in einem Umkreis von 300 Metern um die Brückenköpfe verboten ist.

Da sich die Flächen um die Wildbrücken herum in der Regel in Privatbesitz befinden, auf denen die Jägerinnen und Jäger auch für aufkommende Wildschäden haften, kommt es durch dieses Jagdverbot zu Beeinträchtigungen und Wertminderung des Eigentums.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einer solchen Wildbrücke kann heute Widerspruch eingelegt und mit einem Gutachten die Wertminderung durch das Jagdverbot nachgewiesen werden. Diese Wertminderung wird dann in der Regel durch den Träger der Straßenbaulast entschädigt.

Sonderfall A 49

„So weit, so gut – sollte man meinen“, sagt die heimische FDP-Abgeordnete und Jägerin Wiebke Knell. „Jedoch liegen zwischen dem Planfeststellungsverfahren und der Fertigstellung einer Wildbrücke meist mehrere Jahre. Projekte, deren Planfeststellung bereits vor der Gesetzesänderung 2011 abgeschlossen war, jedoch erst danach fertig gestellt wurden, fallen hier durch das Raster.“

Als Beispiel nennt Wiebke Knell den Fall der Wildbrücke über den neuen Autobahnabschnitt der A49 im nordhessischen Schwalmstadt. Das Planfeststellungsverfahren für diese Brücke sei 2007 abgeschlossen worden. Das Jagdverbot trete jedoch erst mit der Eröffnung des Autobahnabschnittes im Mai 2022 in Kraft. Die Möglichkeit eines Einspruches und somit eine Entschädigung für den entstehenden Wertverlust hätten die Schwalmstädter Jäger daher nicht.

Jagdgenossen sollen klagen

Vor diesem Hintergrund bat die Jagdgenossenschaft Allendorf die Landtagsabgeordnete Wiebke Knell und den Bundestagsabgeordneten Jürgen Lenders (beide FDP) zum Gespräch. Für Knell, die als Jagdpolitische Sprecherin das Thema für die Freien Demokraten im Landtag verantwortet, gestaltet sich die Lage schwierig: „Dass eine Gesetzesänderung solche Sonderfälle nicht zu 100 Prozent abdeckt, kann vorkommen. Hier müsste man ein wenig Fingerspitzengefühl und Entgegenkommen von Seiten des Umweltministeriums erwarten, sodass eine unbürokratische Lösung gefunden wird. Ein Entgegenkommen zugunsten der Jäger sehe ich unter der aktuellen Hausspitze jedoch nicht. Ich befürchte, hier wird die Jagdgenossenschaft ihr Recht vor Gericht einklagen müssen.“

Anderes Land, andere Regel

Jürgen Lenders, Verkehrspolitiker im Deutschen Bundestag, weist auf die ungleiche Rechtslage zwischen den Bundesländern bei dieser Frage hin: „Keine 100 Kilometer nördlich von hier in Niedersachsen ist das Jagdverbot um Wildbrücken anders und deutlich eigentumsfreundlicher geregelt. Jedes Bundesland kocht hier sein eigenes Süppchen. Da wir mit der Autobahn GmbH des Bundes jetzt eine bundesweite Behörde haben, welche die Autobahnen und Wildbrücken plant und umsetzt, sollten wir hier auch bundeseinheitliche und unbürokratische Regeln finden, wie wir mit ihnen umgehen. Das gilt für die Wildbrücken, aber auch für so viele andere unsinnige Regulierungen, die uns beim Infrastrukturausbau ausbremsen.“

(red)