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Neue Förderung für Mini-PV-Anlagen

Dieses aktualisierte Foto von einem Stecker-Solar-Gerät von EET Graz hat Leser Ralf Noack aus Leipzig zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Es belegt recht gut, weshalb diese Mini-Anlagen auch Balkon-Anlagen genannt werden. Die SEK-News sagen herzlichen Dank! Foto: Ralf Noack, Energieja / RaN-Energieberatung

Schwalm-Eder. Mit einem neuem Förderprogramm unterstützt der Kreis die Installation von Mini-PV-Anlagen. Es ist für diejenigen interessant, die kein eigenes Dach für die Sonnenenergie haben.

Zukunftsfähig und nachhaltig

Die Förderung beträgt zwischen 75 und 200 Euro pro Anlage.

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und Verknappung fossiler Energieressourcen, wegen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung hat es sich der Schwalm-Eder-Kreis zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das neue Förderprogramm zur Installation von Mini-PV-Anlagen ist bereits das dritte Förderprogramm des Dezernates Energie und Klimaschutz.

Balkonanlagen und Stecker-Solargeräte

Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie ab 22. März 2022 eine Mini-PV-Anlage (auch unter den Bezeichnungen Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte) mit maximal 600VA zur Reduzierung des eigenen Strombezugs errichtet, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Die Förderung beträgt zwischen 75 Euro und 200 Euro pro Anlage. Mit dieser Förderung sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis motiviert werden, ihren Strombedarf über eine eigene Mini-PV-Anlage klimafreundlicher zu gestalten und damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Breit angelegte Förderung

„Auch im Jahr 2022 wollen wir wieder unsere Bürgerinnen und Bürger beim Thema Klimaschutz unterstützen. Mit den aufgelegten Förderprogrammen für Haushaltsgeräte, Obst- und Walnussbäume und Mini-PV-Anlagen setzt der Landkreis auf eine breit angelegte Förderung“, sagt der Kreisbeigeordnete und ehrenamtliche Dezernent für Energie und Klimaschutz, Markus Karl Pollok.

Mit Mini-PV-Anlagen können auch Mieterinnen oder Mieter, denen kein eigenes Dach zur Erzeugung und Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, die dezentrale und erneuerbare Energieproduktion unterstützen. Mini-PV-Anlagen stellen eine attraktive Ergänzung zu den herkömmlichen größeren Dach-PV-Anlagen dar und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten (z.B. auf Balkon, Carport, Terrasse oder an der Fassade).

Im Landkreis kaufen und nutzen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die dauerhaft im Schwalm-Eder-Kreis ihren Erstwohnsitz haben. Die Mini-PV-Anlage muss dauerhaft innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises am Erstwohnsitz des Antragstellers zweckentsprechend ausschließlich privat verwendet werden. Weiterhin muss der Kauf der Anlage bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Fachbetrieb oder -händler erfolgen. Maximal wird eine förderfähige Mini-PV-Anlage pro Antragsteller und Stromzähler gemäß der Richtlinie gefördert.

Richtlinien und Unterlagen

Die genauen Förderkriterien können der Förderrichtlinie entnommen werden. Das Programm endet nach Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, spätestens aber am 15. Dezember 2022.

Die Richtlinie zum neuen Förderprogramm mit weiteren wichtigen Förderkriterien sowie die Antragsunterlagen können unter www.klimaschutz-schwalm-eder.de heruntergeladen oder bei der Kreisverwaltung, Dezernat Energie und Klimaschutz unter Telefon 05681/775-716 angefordert werden.

(red)