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Gaststätten im ländlichen Raum

Mit der warmen Jahreszeit sollen auch wieder die Gaststätten gut laufen. Wer noch Renovierungsbedarf hat, kann noch bis zum 11. Mai Förderanträge stellen. Foto: nh

Schwalm-Eder. Für Investitionen ab 15.000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum derzeit wieder Fördergelder beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens Mittwoch, 11. Mai, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vorliegen.

Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg hin. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent.

„Möglich sind beispielsweise das Renovieren eines Gastraums, der Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer Außenterrasse, das Modernisieren der Küche oder das Anschaffen digitaler Technik“, sagt Daniel Hankel aus dem IHK-Team Unternehmensförderung.

Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Der dritte und vorerst letzte Förderaufruf zu dem Sonderprogramm Gaststätten folgt im August.

http://www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten

Branchenbezogene Fragen? Daniel Hankel: Tel. 0561 7891-285, E-Mail: hankel@kassel.ihk.de

(red)